Auszug - Anpassung des Bebauungsplanes 2-56B
Die Fraktion die Linke beantragt den Antrag zur Präzisierung nach dem ersten Satz um folgenden Satz zu erweitern: „Dies gilt unter anderem für die Fläche „Zukunft am Ostkreuz“.“
Die antragstellende Fraktion B´90/Die Grünen übernimmt den Änderungsantrag.
Die Fraktionen von SPD und Die Linke erklären daraufhin ihren Betritt zu dem Antrag. Die antragstellende Fraktion stimmt dem Beitritt beider Fraktionen zu.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag in der folgenden geänderten Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 2-56B Belange der Frei- und Grünflächenentwicklung und ökologischen Verkehrsentwicklung sowie die Sicherung von Flächen mit kultureller Nutzung zu berücksichtigen und aufzunehmen. Dies gilt unter anderem für die Fläche „Zukunft am Ostkreuz“. Hierzu zählt auch die Sicherung von Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie für weitere öffentliche Infrastrukturbedarfe. Hierzu wird das Bezirksamt beauftragt sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass Mittel für den Erwerb von Flächen für kulturelle Nutzung, Flächen für den Schul- und Sportbereich sowie weitere Infrastrukturbedarfe bereitgestellt werden. Ebenso ist die Umstellung auf einen qualifizierten Bebauungsplan dafür zu prüfen. Darüber hinaus soll die Art der Nutzung mit dem Planungsziel einer Zonierung für die beabsichtigte Art der Nutzung und lärm- und weniger lärmintensiv fortgeführt und dargestellt werden. Ebenso sollen Hotels bzw. Beherbergungsbetriebe als Nutzungen ausgeschlossen werden, wie bereits im Aufstellungsbeschluss als Option genannt. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten insbesondere der umliegenden Sportanlagen und der bestehenden anderen Nutzungen sind weiterhin auszuschließen. Das Verfahren soll durch eine Bürgerbeteiligung begleitet werden.
Darüber hinaus soll das Bezirksamt zeitnah einen Runden Tisch initiieren, um mit den Eigentümer*innen der derzeit innerhalb des Bebauungsplans sowie daran unmittelbar angrenzenden laufenden Bauprojekte und der Nachbarschaft einen Dialog über geplante Nutzungen und die Berücksichtigung der Belange der Anwohnenden im Kiez zu starten.
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