Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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BezStR Herr Schmidt berichtet, dass die Kläger der Holzmarktgenossenschaft im Rechtsstreit um das Eckwerk nunmehr die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hätten. Die bisherigen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 225.000 EUR könnten daher noch nicht gegen die unterlegenen Kläger vollstreckt werden. Durch die Berufung sei mit weiteren Rechtsanwaltskosten für den Bezirk in Höhe von 250.000 EUR zu rechnen. Die im Falle des Obsiegens des Bezirks vom Kläger zu erstatten seien.
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