Auszug - CO2-Ausstoß von Dienstreisen kompensieren!
Der vorliegende Änderungsantrag der FDP wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag in der folgenden geänderten Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für jede von Mitarbeitenden durchgeführte Dienstreise mit dem Flugzeug eine streckenabhängige CO2-Kompensationsabgabe an eine geeignete Institution (z.B. die staatliche Stiftung Naturschutz Berlin) oder einen Dienstleister abzuführen. Das Bezirksamt soll prüfen, wie für andere Dienstreisen (insbesondere mit Kraftfahrzeugen) eine Kompensation des CO2-Ausstoßes erbracht werden kann und im Anschluss die Ergebnisse umsetzen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Oktober 2019 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Der Bezirksverordnetenversammlung ist jährlich jeweils zur März-Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung über die im vergangenen Kalenderjahr geleisteten Kompensationszahlungen zu berichten.
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