Auszug - Antidiskriminierungsbeauftragte für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EXTERN / außer Haus (exakte Ortsangabe siehe Einladung)
Ort:
DS/1022/V Antidiskriminierungsbeauftragte für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:1. Keküllüoglu, Filiz
2. Yildirim, Deniz
3. Schmidt-Stanojevic, Jutta
Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag in der folgenden geänderten Fassung anzunehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd]) in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften, Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen, Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger  Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt.

 

Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.

 

Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.

 
 

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