Auszug - Antidiskriminierungsbeauftragte für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg
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Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag in der folgenden geänderten Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.
Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:
Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.
Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden. |
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