Auszug - Bibliotheksentwicklungsplanung für Berlin: Informationen zum aktuellen Stand der Planung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Bildung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EXTERN / außer Haus (exakte Ortsangabe siehe Einladung)
Ort:
 
Wortprotokoll

Bezirksstadträtin Frau Herrmann führt in das Schwerpunktthema der Sitzung ein:

 

Als meist genutzte Kultureinrichtungen im Land Berlin kommt den Bibliotheken eine wesentliche Bedeutung für kulturelle Teilhabe und Bildung der Bürgerinnen und Bürger zu so zählte die Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg 554.546 Besuche im Jahr 2017. Wie im Sozialen Infrastruktur-Konzept (SIKo) des Bezirks ausgeführt, ist das derzeitige Angebot in Friedrichshain- Kreuzberg jedoch weder im Hinblick auf die Anzahl an Medieneinheiten noch im Hinblick auf die vorhandenen Publikumsflächen ausreichend, um den steigenden Bedarf in der wachsenden Stadt zu decken. Ein Ausbau der Kapazitäten wie auch der Angebotsstruktur der bezirklichen Bibliotheken ist daher dringend erforderlich. Auf ihren jeweiligen Ebenen setzen sich sowohl die Stadträtin für Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung als auch die Fachbereichsleitung Bibliotheken im Amt für Weiterbildung und Kultur für die Erarbeitung eines Bibliotheksentwicklungskonzepts ein, mit dem Ziel, eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb und die Entwicklung von Öffentlichen Bibliotheken im Land Berlin zu erhalten.

 

Die Fachbereichsleitung Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg, Frau Weis führt dazu aus:

 

Dieser Bibliotheksentwicklungsplan soll spätestens bis zum 30. April 2020 vorgelegt werden, so dass auf dieser Grundlage umgehend eine Beschlussfassung des Senats und eine Vorlage für das Abgeordnetenhaus von Berlin erwirkt werden kann. Entsprechend dieser Zeitachse bleibt ausreichend Zeit für Beratung und Beschlussfassung noch in der 18. Legislaturperiode bis Herbst 2021.

 

Der fachliche Einsatz für dieses Ziel erfolgt in erster Linie über die Gremien des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB), insbesondere die Verbundkonferenz als

Entscheidungsgremium des VÖBB mit allen für die bezirklichen Bibliotheken zuständigen Stadträt*innen und der Leitung der Zentral- und Landesbibliothek sowie der Ständigen Konferenz mit allen Leiter*innen der Berliner Öffentlichen Bibliotheken.

 

Aus den Bemühungen auf Seiten der Fach- sowie der politischen Ebene ist folgender Stand zu berichten:

 

Das Abgeordnetenhaus hat den Senat am 13.09.2018 aufgefordert, eine Kommission auch unter Beteiligung der Bezirke einzurichten, um ein Bibliothekskonzept für Berlin zu erarbeiten (DS 18/1275). Kernpunkte des Konzepts bilden u.a.:

 

  • der Vorschlag von personellen, finanziellen und technischen Ausstattungsmerkmalen und Standards auf Grundlage der relevanten Kennzahlen;
  • die verbindliche Aufgabenbeschreibung der Berliner Bibliotheken;
  • die Präzisierung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auch hinsichtlich der Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der Aufgaben der Berliner Bezirksbibliotheken;
  • die Formulierung von Standards zur Umsetzung in allen Bezirken

 

Ein Zwischenbericht wird zum 30.06.2019 erwartet; dann soll auch ein Abschlusstermin für die Vorlage des Abschlussberichts genannt werden.

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich in diesem Prozess für eine größtmögliche Bindekraft und Reichweite der Bibliotheksentwicklungsplanung sowie deren gesetzliche Verankerung ein. Im Laufe des Erarbeitungsprozesses muss entschieden werden, ob die Vorlage zur Bibliotheksentwicklungsplanung in eine Vorlage für ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin münden soll.

 

Zur Erarbeitung des Bibliothekskonzepts bzw. der Bibliotheksentwicklungsplanung wird durch die Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Stiftung des öffentlichen Rechts, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa das Design und die Durchführung eines beteiligungsorientierten Prozesses unter Einbeziehung aller Stakeholder sowie unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen beauftragt.

 

Die Ausschreibung für diese Dienstleistung wurde am 30.10.2018 veröffentlicht, mit einer Vergabe ist frühestens zum April des Jahres 2019 zu rechnen (Beginn der Leistungserbringung).

Um die bereits zum Jahresende 2018 auf Landesebene stattfindenden Beratungen für den kommenden Doppelhaushalt 2020/21 im Sinne wichtiger und zentraler Vorhaben der Öffentlichen Bibliotheken Berlins positiv lenken zu können, ist die Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung Mitglied eines Steuerungsgremiums für ein Gutachten zur Bepreisung dieser Vorhaben.

 

Das Gutachten, im Namen der Verbundteilnehmer ebenfalls von der Stiftung ZLB beauftragt, wird gegenwärtig von der Firma ICG Deutschland GmbH & Co. KG, erarbeitet und soll in die anstehenden Haushaltsberatungen einfließen.

 
 

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