Auszug - Verschiedenes
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Die Fraktion DIE LINKE kritisiert, das bei der Prüfung der Personalmittel durch den Beauftragen für den Haushalt angekündigt wurde, die Erstattung von der Vorlage von Unterlagen abhängig zu machen.
BVV L führt dazu aus, dass mit der gesetzlichen Neuregelung des § 8a Entschädigungsgesetz für die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen in den Fraktionen durch den Gesetzgeber Bedingungen definiert wurden. Mangels detaillierter Informationen und mangels Ausführungsvorschriften erfolgt die Prüfung entsprechend der Intention des Gesetzgebers. Mit Inkrafttreten der Neuregelung hat das BVV-Büro unverzüglich und über die Sommerpause einen reibungslosen Übergang, der allen Fraktionen die Bezahlung ihrer Beschäftigten ermöglicht, sicher gestellt. Nunmehr erfolgte die vollständige Prüfung. Aufgrund der teilweise sehr zögerlichen Reaktion nach Aufforderung bestimmte Nachweise beizubringen, sei es erforderlich, der verpflichtenden Prüfung entsprechend Nachdruck zu verleihen. |
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