Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Schmidt berichtet auch auf Nachfrage:

 

  • Hafenplatz
    Bei dem großen treppenförmigen Hochhauskomplex gab es einen Eigentümerwechsel, nachdem bei dem Gebäude aus den 60er/70er Jahren im Januar die Bindung aus dem sozialen Wohnungsbau abgelaufen ist. Der Eigentümer hat einen ersten Kontakt aufgenommen und seine Pläne grob skizziert. Demnach sollen Teile des Gebäudes abgerissen und erhebliche Teile neu und dazu gebaut werden. Er interpretiert das Grundstück als Kerngebiet und leitet dies aus der gegenüberliegenden Bebauung ab. Aufgrund dieser Informationen wurde sofort die Mieterberatung aktiviert und dem Eigentümer u.a. aufgetragen, einen Sozialplan aufzustellen bzw. die Bedürfnisse der Mieter*innen wie in einem Sanierungsgebiet konkret zu erfassen.

    Es wird vereinbart, das Vorhaben als TOP aufzurufen, sobald erste konkrete Planungen vorliegen.
     
  • Lange Straße / Ostbahnhof
    Hier gab es ein Gespräch, dass hinsichtlich der eingestreuten öffentlichen Grundstücke ein Grundstückstausch gewollt ist, dem die Investoren auch zustimmen. Die Verhandlungen müssten dann zwischen den Eigentümern und der BIM geführt werden.
     
  • Andreasstraße
    r das Grundstück direkt an der Bahntrasse auf Friedrichshainer Seite gibt es einen neuen Eigentümer, der dort nur noch Gewerbebebauung plant. In der bisherigen Planung Gewerbe und Wohnen war zur angrenzenden Wohnbebauung eine Promenade, vom Bezirk als sehr wichtig eingeschätzt, vorgesehen. Diese soll auch in der aktuellen Planung realisiert werden.

    Auch hier wird vereinbart, den TOP aufzurufen, sobald konkrete Planungen vorliegen.
     
  • Landsberger Allee / Brauereigelände
    Auch hier gibt es einen neuen Eigentümer, der entgegen dem Aufstellungsbeschluss auf dem Gelände nur noch Gewerbe realisieren will.

    Das daneben liegende Kino hat ebenfalls einen neuen Eigentümer und soll verlagert werden.

     

Des Weiteren führt BezStR Herr Schmidt aus, dass er heute auch ggü. Herrn Brückmann von der IHK  das Erfordernis von kooperativen Baulandmodellen auch für Gewerbe betont hat. Da nicht nur teures Gewerbe, sondern auch andere Formen für Kultur und Soziales, Kleingewerbe und wohnortnahe Dienstleistungen benötigt wird. Er regt an, auch das Gewerbethema im Ausschuss zu diskutieren.

 

  • Otto-Suhr-Siedlung
    Der Bezirk ist in Verhandlung mit der Deutschen Wohnen, den Modellvertrag Springsiedlung auf alle Bauabschnitte auszuweiten.
     
  • Aus dem Baukollegium
    I) ehemaliger Kaufhof am Ostbahnhof
    Hier gab es den Hinweis, dass eine Aufstockung kritisch gesehen und abgelehnt wird. Ansonsten sei das Konzept schlüssig. Aber es wird auch gefordert, eine Umfeldbetrachtung zu machen. Hiermit habe das Bezirksamt auch kein Problem, allerdings stehe fest, dass daneben ein Gymnasium gebaut werde und das Bezirksamt keine Verzögerung durch einen Masterplan oder hinnehmen werde.

    II) Tengelmann-Grundstück an der Spree
    Hier gab es die Aussage, dass die vom Konzept her vorgeschlagene Fassade nicht schlecht sei. Da aber die Darstellungen abweichen, müsse darauf geachtet werden, dass die gewünschte Qualität auch erreicht werde.
     

Nichtausübung Vorkaufsrecht für zwei Ärztehäuser
Die beiden Häuser Landsberger Alle/Ecke Matthiasstr. wurden von den dort praktizierenden Ärzten verkauft. Dem Bezirk ist ein zivilrechtliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Nachdem eine Anfrage bei der Ärztekammer, der kassenärztlichen Vereinigung und der Senatsverwaltung für Gesundheit unbeantwortet blieb, wurde der Vorgang an die BIM abgegeben. Diese hat noch einmal intensiver nachgeforscht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Bedenken gegen den Verkauf bestehen. Der Käufer hat deutschlandweit Ärztehäuser und Kliniken und das Vorkaufsrecht besteht weiter.
 

 
 

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