Auszug - Freiheit für die Mainzer Straße - Sondernutzungsrecht verlängern!
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Der Ausschuss beschließt bei Enthaltung der Fraktion CDU, der BVV den Antrag in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke zur Annahme zu empfehlen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die bestehenden Prüfkriterien zur Sondernutzung von Gehwegen anzupassen.
Bei besonders geringem Platzvorkommen auf Gehwegen sollen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Sondernutzungskonzept vorgeschlagen werden, die zumindest eine eingeschränkte Nutzung der Gehwege für Bänke, Verkaufstische, Tische und Stühle gewährleisten können. Eine generelle Räumung der Gehsteige ganzer Straßen soll verhindert werden.
Bei der Sondernutzung von Oberstreifen (der Teil nahe am Gebäude), die weniger als 70 cm Breite aufweisen, sollen auch Vorschläge von Gastronomen genehmigungsfähig sein können, die zwar auf eine Bestulung mit der Rückseite zur Wand verzichten, aber dennoch durch schmale, seitlich zur Hauswand platzierte Stühle oder alternative Maßnahmen, wie z. B. Fensterbänke mit Sitzflächen, an der Fassade angebrachten ausklappbaren (Steh)Tischen mit kleinen Sitz- bzw. bequemen Anlehnflächen, Möglichkeiten für ihre Gäste im Außenbereich schaffen wollen.
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