Auszug - Finanzierung der Tonanlage für den BVV-Saal sicherstellen
Der Auschuss empfiehlt der BVV einstimmig, folgende Beschlussempfehlung anzunehmen.
Betr.: Finanzierung der Tonalnage für den BVV-Saal sicherstellen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert die Finanzierung der neuen Tonanlage für den BW-Saal sicher zu stellen (Beschluss in DS/0069/V vom 01.03.2017).
Soweit die Tonanlage noch im Haushaltsjahr 2017 (teil-)finanziert wird, könnte zur (Ko-)Finanzierung auf die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung (Kapitel 4500, Titel 97130) zurückgegriffen werden. In diesem Titel befinden sich derzeit noch Finanzmittel.
Für die Verwendung der Sondermittel der BW bedarf es gemäß Sperrvermerk einer Entsperrung durch die BW. Die Möglichkeit der (Ko-)Finanzierung durch die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung besteht ausschließlich bis zum Ende des Jahres 2017. Werden die Mittel nicht verausgabt, fließen sie in den allgemeinen Ausgleich des Haushalts und stehen nicht mehr zur Beschaffung einer Tonanlage zur Verfügung.
Erfolgen die Ausgaben für die Beschaffung der Tonanlage erst im Jahr 2018, müssen sie vollständig aus dem Haushaltskapitel des zuständigen Fachamtes getragen werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt deshalb, dass bei Nicht-Verausgabung der BWSondermittel im Jahr 2017, diese verwendet werden um die Auflösung der PMA beim Facility Management zu unterstützen. Die Beschaffung der Tonanlage erfolgt dann im Jahr 2018 aus dem Haushaltskapitel des Facility Managements.
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