Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 hier: Für die Berliner Musikschulen: 20 Prozent sind 20 Prozent- anvisierte Festanstellungen müssen in den kommunalen Musikschulen der Berliner Bezirke ankommen; Bezirke und Land müssen Verantwortung übernehmen
Der Ausschuss verabschiedet einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der AG Ressourcensteuerung für die Implementierung folgender Punkte einzusetzen:
1. 20 Prozent Festanstellungen - Berechnungsweg Die Forderung nach „20 Prozent Festanstellungen in den kommunalen Musikschulen des Landes Berlin“ muss auf Grundlage eines fachlich nachvollziehbaren und aus Sicht der musikalischen Bildung logischen Rechenweges erschlossen werden. Dieser Rechenweg inkludiert neben den VzÄ für den sogenannten Unterrichtsoutput u.a. die dazugehörigen Funktionsanteile und Sachkostenpauschalen (Ausstattung des Arbeitsplatzes o.Ä). Darüber hinaus muss von einer Berechnungsgrundlage ausgegangen werden, welche eine Musikschule arbeitsfähig und funktionstüchtig macht – dazu zählen gemäß der „AG der Berliner Musikschulleitungen“ 14 Funktionsstellen (1 VzÄ Musikschulleitung, 1 VzÄ stellv. Musikschulleitung, 12 VzÄ Fachgruppenleitung, Zweigstellenleitungen, Koordinatoren o.Ä. Damit kommt man auf 184 VzÄ). Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, den Bezirken 184 VzÄ zur Erreichung der 20 % Festanstellungen zuzuweisen.
2. Stellen aus dem zentralen Überhang (ZEP) Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, die im ZEP befindlichen Stellen in die regulären Haushalte der Musikschulen zu überführen.
3. Ausgleich der Defizite, welche über die Produktpreisgießkanne entstehen Auf Grundlage des Berliner Zuweisungsprinzips "Kostenleistungsrechnung" erhalten die Musikschulen im Rahmen der durch die AG Ressourcensteuerung festgelegten Zuweisung von 3,7 Mio. für insgesamt nur 105 VZÄ in einigen Bezirken eine Unter- und in anderen Bezirken eine Überdeckung (Verlust von 1.4 Mio. Euro). Rechnet man die verschiedenen Unterdeckungen zusammen, entspricht das einer von den Verlierer-Bezirken auszugleichenden Gesamtsumme von Kosten für 41 VzÄ. Es muss sichergestellt werden, dass diese Ausgleiche wie von den Bezirken geplant stattfinden und keinesfalls auf Kosten des Unterrichtsoutputs gehen!
4. VzÄ-Zuweisung für die Musikschulen mit realistischem Personalkostendurchschnittssatz Eine VzÄ-Zuweisung für Musikschulen kann nicht mit durchschnittlich 45.000 Euro berechnet werden. Damit läge das VzÄ gemäß der Entgelt-Tabelle des öffentlichen Dienstes im Berlin bei einer E6. Dieser Wert ist lediglich der Durchschnittssatz, den die Bezirke für alle 1200 berlinweit neu hinzukommenden VZÄ angesetzt haben. Im gültigen Tarifvertrag für Musikschullehrer/-innen sind E9-11 Stellen vorgesehen. Die Entscheidung der Bezirke einen sehr niedrigen Durchschnittssatz für alle 1200 neuen Stellen anzusetzen, darf nicht zu Lasten der 105 vorgesehenen VZÄ für Musikschullehrer/-innen gehen.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht,
5. 20 % Festanstellungen ohne Unterrichtsreduktion die Musikschule mit 20 % Festanstellungen auszustatten und den Stellenplan ab 2018 entsprechend anzupassen; ohne dass eine Unterrichtsreduktion entsteht. Die Umwandlung des Honorar- in Personalmittel muss ohne Verlust im Unterrichtsoutput vollzogen werden.
6. Ausgleich des Personalkostendurchschnittssatzes für die kommunale Musikschule Die Bezirke haben sich darauf geeinigt, das finanzielle Risiko für die VzÄ-Unterdeckung (KLR und Personalkostendurchschnittssatz) selbst zu tragen. Dieser Entscheidung muss das Bezirksamt im Rahmen seiner Haushaltsaufstellung Rechnung tragen.
7. Ausgleich der zugewiesenen Unterdeckung durch eigenen Haushalt *nur bei Unterdeckung (betreffend: Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln): Das Bezirksamt wird aufgefordert, die durch das KLR-Prinzip entstehende Unterdeckung der VzÄ-Zuweisung auszugleichen und dabei abzusichern, dass der Unterrichtsoutput nicht sinkt.
Schließlich wird das Bezirksamt ersucht, die Senatsverwaltung für Finanzen aufzufordern, den Berechnungsweg des Landesmusikrat Berlin zu folgen und diesen als Berechnungsgrundlage für die 20 % Festanstellung der Musikschullehrer zugrunde zu legen.
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