Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 hier: Für die Berliner Musikschulen: 20 Prozent sind 20 Prozent- anvisierte Festanstellungen müssen in den kommunalen Musikschulen der Berliner Bezirke ankommen; Bezirke und Land müssen Verantwortung übernehmen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi)
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Kultur und Bildung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0417-03/V Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
hier: Für die Berliner Musikschulen: 20 Prozent sind 20 Prozent- anvisierte Festanstellungen müssen in den kommunalen Musikschulen der Berliner Bezirke ankommen; Bezirke und Land müssen Verantwortung übernehmen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0417/V
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss KuBiVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss verabschiedet einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der AG Ressourcensteuerung für die

Implementierung folgender Punkte einzusetzen:

 

1. 20 Prozent Festanstellungen - Berechnungsweg

Die Forderung nach „20 Prozent Festanstellungen in den kommunalen Musikschulen des

Landes Berlin“ muss auf Grundlage eines fachlich nachvollziehbaren und aus Sicht der

musikalischen Bildung logischen Rechenweges erschlossen werden. Dieser Rechenweg

inkludiert neben den VzÄr den sogenannten Unterrichtsoutput u.a. die dazugehörigen

Funktionsanteile und Sachkostenpauschalen (Ausstattung des Arbeitsplatzes o.Ä). Darüber

hinaus muss von einer Berechnungsgrundlage ausgegangen werden, welche eine

Musikschule arbeitsfähig und funktionstüchtig macht dazu zählen gemäß der „AG der

Berliner Musikschulleitungen“ 14 Funktionsstellen (1 VzÄ Musikschulleitung, 1 VzÄ stellv.

Musikschulleitung, 12 VzÄ Fachgruppenleitung, Zweigstellenleitungen, Koordinatoren o.Ä.

Damit kommt man auf 184 VzÄ). Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, den Bezirken 184

VzÄ zur Erreichung der 20 % Festanstellungen zuzuweisen.

 

2. Stellen aus dem zentralen Überhang (ZEP)

Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, die im ZEP befindlichen Stellen in die regulären

Haushalte der Musikschulen zu überführen.

 

3. Ausgleich der Defizite, welche über die Produktpreisgießkanne entstehen

Auf Grundlage des Berliner Zuweisungsprinzips "Kostenleistungsrechnung" erhalten die

Musikschulen im Rahmen der durch die AG Ressourcensteuerung festgelegten Zuweisung

von 3,7 Mio. für insgesamt nur 105 VZÄ in einigen Bezirken eine Unter- und in anderen

Bezirken eine Überdeckung (Verlust von 1.4 Mio. Euro). Rechnet man die verschiedenen

Unterdeckungen zusammen, entspricht das einer von den Verlierer-Bezirken

auszugleichenden Gesamtsumme von Kosten für 41 VzÄ. Es muss sichergestellt werden,

dass diese Ausgleiche wie von den Bezirken geplant stattfinden und keinesfalls auf Kosten

des Unterrichtsoutputs gehen!

 

4. VzÄ-Zuweisung für die Musikschulen mit realistischem Personalkostendurchschnittssatz

Eine VzÄ-Zuweisung für Musikschulen kann nicht mit durchschnittlich 45.000 Euro

berechnet werden. Damit läge das VzÄ gemäß der Entgelt-Tabelle des öffentlichen Dienstes

im Berlin bei einer E6. Dieser Wert ist lediglich der Durchschnittssatz, den die Bezirke für alle

1200 berlinweit neu hinzukommenden VZÄ angesetzt haben. Im gültigen Tarifvertrag für

Musikschullehrer/-innen sind E9-11 Stellen vorgesehen. Die Entscheidung der Bezirke einen

sehr niedrigen Durchschnittssatz für alle 1200 neuen Stellen anzusetzen, darf nicht zu

Lasten der 105 vorgesehenen VZÄr Musikschullehrer/-innen gehen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht,

 

5. 20 % Festanstellungen ohne Unterrichtsreduktion

die Musikschule mit 20 % Festanstellungen auszustatten und den Stellenplan ab 2018

entsprechend anzupassen; ohne dass eine Unterrichtsreduktion entsteht. Die Umwandlung

des Honorar- in Personalmittel muss ohne Verlust im Unterrichtsoutput vollzogen werden.

 

6. Ausgleich des Personalkostendurchschnittssatzes für die kommunale Musikschule

Die Bezirke haben sich darauf geeinigt, das finanzielle Risiko für die VzÄ-Unterdeckung

(KLR und Personalkostendurchschnittssatz) selbst zu tragen. Dieser Entscheidung muss das

Bezirksamt im Rahmen seiner Haushaltsaufstellung Rechnung tragen.

 

7. Ausgleich der zugewiesenen Unterdeckung durch eigenen Haushalt

*nur bei Unterdeckung (betreffend: Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg,

Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln): Das Bezirksamt wird aufgefordert, die durch

das KLR-Prinzip entstehende Unterdeckung der VzÄ-Zuweisung auszugleichen und dabei

abzusichern, dass der Unterrichtsoutput nicht sinkt.

 

Schließlich wird das Bezirksamt ersucht, die Senatsverwaltung für Finanzen

aufzufordern, den Berechnungsweg des Landesmusikrat Berlin zu folgen und diesen

als Berechnungsgrundlage für die 20 % Festanstellung der Musikschullehrer zugrunde

zu legen.

 

 
 

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