Auszug - Wahlverfahren BD  

 
 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int)
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Den Ausschussmitgliedern liegt die aktuelle Übersicht der 13 Bewerber*innen vor.

Da Irritationen hinsichtlich der Bewerbungsfrist bestehen und der Wunsch besteht, noch Kandidat*innen zu melden, wird im Ausschuss Konsens erzielt, die Bewerbungsfrist bis 12.04.2017 zu verlängern. Einsendung an BVV-Büro.

Die Ausschussvorsitzende erläutert das Wahlverfahren in der letzten Wahlperiode. Hierbei wird intensiv um die Stellvertretungsregelung diskutiert und Konsens erzielt, Stellvertretung möglichst offen zu ermöglichen und die Stellvertreter*innen zur Teilnahme zu motivieren.

Im Konsens wird folgendes Wahlverfahren beschlossen:

  1. der Ausschuss erstellt eine Beschlussempfehlung an die BVV der nominierten Bürgerdeputieren und Stellvertreter*innen.
  2. es werden vier Bürgerdeputierte und vier stellvertretende Bürgerdeputierte in zwei getrennten Wahlgängen gewählt. Wahlberechtigt sind alle Ausschussmitglieder.
  3. die Bewerber*innen werden aufgefordert, sich am 26.04. im Ausschuss vorzustellen (ca. 3 Minuten; Angaben zur Person und Interessen; 2 Minuten für Nachfragen durch den Ausschuss). Das BVV-Büro wird gebeten, die Bewerber*innen einzuladen.
  4. die Wahl erfolgt im Anschluss an die Bewerber*innenrunde in geheimer Abstimmung.
  5. r die Wahlgänge gilt: bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Besteht wieder Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  6. in Absprache mit den Gewählten erfolgt eine Zuordnung (BD --> stellv. BD) durch den Ausschuss. Ist auch die zugeordnete Stellvertreter*in verhindert sollen die anderen Stellvertreter*innen informiert werden.
  7. Nachtrag durch BVV-Büro: sind in einer Sitzung mehr als vier stimmberechtigte Bürgerdeputierte und/oder stellvertretende Bürgerdeputierte anwesend, wird durch die Ausschussvorsitzende in der Anwesenheitsliste gekennzeichnet, welche Bürgerdeputierte und/oder Stellvertreter*innen in der Sitzung stimmberechtigt sind und somit Anspruch auf Sitzungsgeld haben.

 

 
 

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