Auszug - Aufstellungsbeschluss für das RAW-Gelände  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 15.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:16 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/2210/IV Aufstellungsbeschluss für das RAW-Gelände
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEstellv. Vorsteher
Verfasser:1. Weeger, Andreas
2. Amiri, Reza
Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN
 
Wortprotokoll

Herr Laurenz Kurth berichtet, dass die Dokumentation des 2. Workshops noch nicht vollständig abgestimmt ist und nur Teile daraus vorgestellt werden können. Weiter führt er aus, dass das Trafohaus nicht abgerissen werde. Vielmehr sei die Deutsche Bahn dabei, den Trafo abzubauen. Infolgedessen müsse eine neue Stromversorgung hergestellt werden.

 

Ein Verkauf von Teilen des Grundstücks stehe nicht zur Diskussion und komme zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall in Frage.  Der Eigentümer sieht es nicht für sinnvoll an, dass große zusammenhängende Grundstück aufzusplitten und strebt mit der Ergänzung durch Neubauten einen langfristigen wirtschaftlichen Betrieb an. Er, so Herr Kurth weiter, stehe in engem Kontakt mit Teilen der soziokulturellen Nutzung (soweit noch keine Mietverträge abgeschlossen sind) und warte auf den Runden Tisch.

 

Herr Scholler gibt einen kurzen Überblick zu den Themen für eine nachhaltige Entwicklung des Grundstücks. So sollen folgende Themen in die städtebauliche Entwicklung einfließen:

-          Ökologie und Ökonomie

-          Grünflächen auch vertikal und urban Farming

-          Sicherheit

-          Entwässerung und Nutzung des Wassers

-          Abfallkonzept; Kreislaufwirtschaft

-          Energiegewinnung auf Dachflächen; Energiekonzept und ggf. ein eigenes Energiewerk

-          Ladestationen für E-Bikes; Fahrradabstellmöglichkeiten

 

Frau Mack (Jahn, Mack & Partner) stellt anhand einer Präsentation (nicht vorliegend) zwei Szenarien als Diskussionsgrundlage vor und berichtet, dass als nächster Schritt die öffentliche Bürgerbeteiligung vorgesehen sei.

 

Grafik: Städtebauliche Entwicklungsszenario 1 zum RAW Gelände Berlin (Quelle: Kurth Immobilien GmbH/©Jahn, Mack & Partner mit häfner jiménez betcke Janosch landschaftsarchitektur)

 

 

Grafik: Städtebauliche Entwicklungsszenario 2 zum RAW Gelände Berlin (Quelle: Kurth Immobilien GmbH/©Jahn, Mack & Partner mit häfner jiménez betcke Janosch landschaftsarchitektur)

 

 

 

Nachfolgend stellt die International Campus AG ihre Planungen für das östlich gelegene Grundstück vor. Geplant sei in Abstimmung mit dem Bezirksamt eine Zwischennutzung durch Reaktivierung des Foodmarkets und Veranstaltungen bis zur Realisierung von Studentenwohnungen, die selber gebaut und betrieben werden sollen. Auf Nachfrage wird ausgeführt, dass der Kaufvertrag noch nicht vollständig abgewickelt sei.

 

BezStR Herr Panhoff  betont, dass dem Eigentümer unmissverständlich klar gemacht wurde, dass der Bezirk an dieser Stelle ganz klar kein Wohnen will. Die Zwischennutzung erfolge nicht in Absprache mit dem Bezirk, sondern gegen den Bezirk nach Widerspruch, genehmigt durch die Senatsverwaltung bzw. auf dem Klageweg. Das Gelände, so BezStR Herr Panhoff  weiter, sei das einzige im Bezirk, dass die gewünschte Nutzung aufnehmen kann. Daher habe die International Campus AG das Grundstück auch noch nicht gekauft, sondern habe nur eine Kaufoption.

 

Aus dem Ausschuss wird kritisiert, dass die Werstattverfahren nicht offen seien und die Unterstützung von soziokulturellen Angeboten nach wirtschaftlichen Aspekten beurteilt wird.

 

Die International Campus AG wird kritisiert, dass sie entgegen der eindeutigen Beschlusslage Wohnen auf dem Gelände anstrebe.

 

Auf Nachfrage führt Herr Kurth aus, dass anstelle von Wohnen Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Freizeit und Werkstätten geplant seien. Das Grundstück vertrage eine GFZ von 2,0 2,5 entsprechend bis zu 125 Tsd. qm BGF.

 

Mit der Durchführung des Runden Tisches, so BezStR Herr Panhoff, sei Stattbau beauftragt. Teilnehmen werden das sozikulturelle L und die Kurth Gruppe, mit dem Ziel der Vertragsverhandlung für eine langfristige Absicherung.

 

 

Dem Ausschuss liegt folgender Ersetzungsantrag vor:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen

Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV

berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:

 

1.)    Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.

 

2.)    Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.

 

3.)    Weitgehend bestandsschonende Entwicklung des Gesamtensembles und die Schaffung von Grünflächen.

 

Der Eigentümer Ist darüber hinaus aufzufordern. auf dem Gelände etwaige Abrisse oder andere massiven Veränderungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. so lange zu unterlassen. Bis klar Ist. ob diese Maßnahmen von der noch zu verhandelnden Bauleitplanung und den Ergebnissen des Runden Tisches zum langfristigen Erhalt des Sozio-Kulturellen Zentrum gedeckt sind. Die BVV hält Im Übrigen den Vorschlag eines Kaufes eines Geländeteils durch eine gemeinnützige Stiftung ausdrücklich für einen sehr geeigneten Weg. das Ziel der langfristigen Absicherung des Sozio-Kulturellen Zentrums zu erreichen - unabhängig von Verwertungsinteressen und über den Stiftungszweck abgesichert. eine langfristige Nutzung für kulturelle und soziale Infrastruktur und Projekte garantierend.

 

Begründung:

 

Die Schaffung von Bau- bzw. Planungsrecht für das RAW-Gelände ist eine Notwendigkeit, um auszuschließen, dass die Planungsziele der BVV und des Bezirksamts bspw. durch. Bauanträge seitens der verschiedenen Eigentümer unterlaufen werden und eine Entwicklung des RAW-Geländes in Gang gesetzt wird, die den Entwicklungszielen der BVV (OS/1109/IV, OS/1056/IV, OS/2037/IV) entgegen steht.

 

Zurzeit finden auf dem Gelände scheinbar Vorbereitungen statt. das sogenannte "Trafohäuschen" abzureißen. Eine solche Maßnahme greift den Verhandlungen am Runden Tisch und der Gesamtbeplanung des Geländes vor und wird deshalb von der BVV abgelehnt.

 

 

Die Behandlung der Drucksache wird vertagt.

 

 
 

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