Auszug - Zukünftige Grünflächenplanung in Bezug auf den B-Plan VI-150g
BezStR Herr Panhoff berichtet, dass man bei dem Grundstück Schöneberger Str. 21a davon ausgegangen war, dass es sich auch um Eisenbahngelände handelt und damit planfestgestellt sei. Der Anwalt des Investors hat aber festgestellt, dass dem nicht so ist und damit die Planungshoheit beim Bezirk liege.
Der Bezirk ist nicht Eigentümer des ca. 2.500 qm großen Grundstücks, so dass nach Bodenrichtwertatlas ca. 3,75 Mio. ? (zwischen 1.000 ? und 1.500 ?/qm) Kosten für den Ankauf und weitere 450 Tsd. ? für die Herstellung der Grünfläche anfallen. Die Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung und müssten zu Lasten anderer Investitionen umgeschichtet werden.
Fr. Beyer (SGA II A) zeigt anhand einer Übersicht auf, dass in dem Bereich eine sehr gute wohnungsnahe Grünversorgung bestehe und daher keine Notwendigkeit für das Festhalten an der ursprünglichen Planung gesehen werde. Durch die Ausbildung eines Vorgartens mit entsprechender Straßenbegrünung werde eine optische Weite geschaffen, an deren Ende der Weg zum Tempodrom liege.
Aus Teilen des Ausschusses wird die bereits vorgetragene Kritik wiederholt. Darüber hinaus wird angeregt, die Figur des Baukörpers zu verändern, um eine größere Öffnung des Weges zu erreichen. Mehrheitlich besteht die Auffassung, den Konflikt zu wagen, um eine bessere Lösung zu erreichen und nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet. |
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