Auszug - Kommunales Vorkaufsrecht - Wrangelstraße 66  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 15.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/1915/IV Kommunales Vorkaufsrecht - Wrangelstraße 66
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss StadtQMstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
 
Wortprotokoll

Auf die Frage nach der Zustellung berichtet BezStR Herr Panhoff , dass dies ein Schlaglicht auf die Firma werfe. Da eine rechtsverbindliche Zustellung per Kurier nicht sichergestellt werden konnte, sei ein Mitarbeiter nach Luxemburg gereist und habe unter Zeugen den Brief in den Postkasten eingeworfen, nachdem durch Befragung im Haus sichergestellt werden konnte, dass es sich um den Briefkasten der Firma Valore S.A. handelt und dieser auch regelmäßig geleert werde, obwohl die Firma kurzfristig ihre Adresse geändert habe.

 

Weiter stellt BezStR Herr Panhoff  fest, dass damit bereist das Signal angekommen sei, auch wenn aufgrund von Verfahrens- oder rechtlicher Fragen der Vorgang nicht erfolgreich abgeschlossen werden könne. Das Bezirksamt werde auch bei künftigen Objekten so verfahren und sei dazu im Gespräch mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften. So habe die degewo Interesse an Objekten in der Innenstadt signalisiwert und dafür 50 Mio. ? bereitgestellt.

Bei dem heutigen Senatsbesuch habe auch Senator Geisel sich dafür ausgesprochen, das Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen.

 

Im Ausschuss besteht mehrheitlich Konsens, dass dies politische Instrument den Charme habe, durch große öffentliche Wahrnehmung die Kraft zu entfalten, dass andere Eigentümer sich überlegen werden, ob sie diesen Schritt gehen. Darüber hinaus sei das Ziel nicht der Ankauf, sondern die Sicherung der bestehenden Mieter*innenrechte durch entsprechende Vereinbarungen.

 

Auf Wunsch des Ausschusses wird das Bezirksamt gebeten, regelmäßig über den Stand zu berichten.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV bei Enthaltung der CDU, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 
 

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