Auszug - Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A) 3104-BAA-30 Gürtelstr. 23-23A WV. B) 1332-BAA-25 Manteuffelstr. 106-107 C) 1391-BAA-22 Jahnstr. 15 D) 1440-BAA-23 Friedrichstr. 23 E) 1445-BAA-26 Hafenplatz 6,7 F) 1543-BAA-35 Revaler Str. 19 G) 1640 1641 1642-BAA-37 Stralauer Allee 35   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

A)     3104-BAA-30 Gürtelstr. 23-23A
Neubau Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude. Nach § 34 Abs. 1 positiv beschieden. Erledigt.
 

B)     1332-BAA-25 Manteuffelstr. 106-107
Unterlagen liegen noch nicht vor. WV.
 

C)    1391-BAA-22              Jahnstr. 15
Neubau Hinterhaus mit fünf Vollgeschossen. Ablehnung. Ein veränderter Bauantrag mit Einhaltung der Abstandflächen ist angekündigt. Erledigt.
 

D)    1440-BAA-23              Friedrichstr. 23
Architekt hat Fristverlängerung beantragt. WV.
 

E)     1445-BAA-26              Hafenplatz 6,7 mit Köthener Str. 28-32
Bauvoranfragen: Teilabriss Bestand. Neubauten mit bis zu sieben Geschossen bejaht. Bis zu neun Geschossen verneint. Art der Nutzung ist möglich. Befreiung Überschreitung der GFZ würde unter Auflagen zugestimmt, wenn ¼ des Zuwachses an BGF für studentisches Wohnen unter den Bedingungen des Studentenwerks Berlin gesichert wird.
Auf Nachfrage: Das Studentenwerk verfügt derzeit über 8.500 qm, wovon die Hälfte durch Abriss verloren geht. Durch den Vertrag werden 1.200 qm aus dem Neubau gesichert.
Bei dem Abriss handelt es sich um Gebäudeteile die vom Studentenwerk genutzt werden. Zweckentfremdung wurde bisher nicht geprüft, könne aber nachgeholt werden. Weiter führt BezStR Herr Panhoff aus, dass der Abriss genehmigungsfähig sei, wenn stattdessen wieder Wohnraum geschaffen werde, zumal die Flächen dringend sanierungsbedürftig seien.
WV. mit der Bitte um Stellungnahme des Wohnungsamtes und detaillierte Vorstellung.
 

F)     1543-BAA-35              Revaler Str. 19
Geplant ist ein Neubau im Mischgebiet zur reinen Wohnnutzung. Dies werde so nicht akzeptiert und der Bauherr aufgefordert in den unteren Etagen Gewerbe vorzusehen. Die Überarbeitung steht noch aus. Auf Nachfrage zum BVV-Beschluss nach einer soziokulturellen Nutzung: Da auf dem Gelände bereits Gewerbe existiere, sei ein reines Gewerbehaus nicht durchzusetzen. WV.
 

G)    1640-BAA-37              Stralauer Allee 35
1641, 1642
Die beantragte Hotelbebauung mit Gastronomie und Wohnbebauung mit Gewerbe ist planungsrechtlich zulässig. WV.
 

 
 

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