Auszug - Görlitzer Str. 49  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Frau Schmidt und andere Mieter*innen der Mietergemeinschaft Görlitzer Str

Frau Schmidt  und andere Mieter*innen der Mietergemeinschaft Görlitzer Str. 49 berichten gemäß dem den Ausschuss vorliegenden Schreiben (s. Anlage), dass das Haus nach einem Eigentümerwechsel in Eigentumswohnungen umgewandelt, im Dachgeschoss und durch einen Neubau im Innenhof erweitert werden soll. Insbesondere vor dem Hintergrund der angekündigten Umwandlungsverbotsverordnung in Milieuschutzgebieten  und bitten um Unterstützung.

 

In der Diskussion führt BezStR Herr Panhoff auf verschiedene Nachfragen aus, dass die Satzung voraussichtlich erst am Mai Wirkung entfalten wird. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für eine anschließende Teilungsgenehmigung und kann nicht unbillig verweigert werden. Die Teilungserklärung gehe anschließend direkt an das Grundbuchamt. In Vorbereitung der Verordnung seien die Bezirke dabei die Milieuschutzgebiete an die Grundbuchämter zu melden. Auf Nachfrage, in welchem Zeitraum eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt und die Eintragung bei den Grundbuchämtern erfolgt, erläutert BezStR Herr Panhoff, dass die Verwaltung in der Regel innerhalb von drei Monaten tätig werden müsse und in allen beteiligten Ämtern ein erheblicher Antragsstau bestünde.

 

Der Bauvorbescheid liegt seit Mai 2013 vor und der eingereichte Bauantrag, so BezStR Herr Panhoff, werde entsprechend geprüft. Details, insbesondere zu möglichen Änderungen sind derzeit nicht bekannt. Die in der Begründung angegebenen Stellplätze sind im Grundbuch eingetragen, müssen jedoch baulich nicht vorhanden sein. Grundrissänderungen sind im Milieuschutzgebiet nicht zulässig.

 

Aus der Diskussion um die einhellige Ablehnung der angestrebten Änderung der Berliner Bauordnung, hier der Wegfall der Abstandsflächen, resultiert die von einem Bürgerdeputierten formulierte Beschlussempfehlung (siehe TOP 2.1).

 

Unter TOP 5 ist der entsprechende Bauantrag ausgewiesen. Dieser soll zur nächsten Sitzung erneut aufgerufen werden. Das Bezirksamt wird um detaillierten Sachstandsbericht gebeten.

 

 
 

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