Auszug - SEZ - Vorstellung des Bauantrags  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 12.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Panhoff erläutert, dass das Thema zur Vorstellung im Ausschuss angemeldet wurde, um dem Eigentümer die Möglichkeit der eigenen Darstellung des Vorhabens zu geben

BezStR Herr Panhoff erläutert, dass das Thema zur Vorstellung im Ausschuss angemeldet wurde, um dem Eigentümer die Möglichkeit der eigenen Darstellung des Vorhabens zu geben. Dem Bezirksamt liegt  eine Vorbescheidsanfrage vor, die zwar im Grundsatz  abgelehnt würde, jedoch noch nicht entschieden sei, wie insbesondere mit einer Rückstellung umgegangen werde.

 

Herr Löhnitz verweist hinsichtlich der Chronologie auf die Darstellung auf der Website (http://www.sez-berlin.com/index.php/news.html) und erläutert den Ablauf bis hin zur aktuellen Planung gemäß der Bauvorbescheidsanfrage (siehe auch Anlage. Quelle http://www.sez-berlin.com/images/pdf/BauVor3.pdf).

Demnach wurde die Planung nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Bezirksamt und Gesprächen mit der Senatsverwaltung unter Berücksichtigung der dortigen Einwände und Anregungen erstellt. Obwohl das Bezirksamt ein B-Planverfahren anstrebe, sei Herr Löhnitz auch zu Lasten des Bauvolumens daran nicht interessiert und strebe ein Verfahren nach § 34 BauGB an. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit nach § 34 BauGB für den Baukörper in den Grenzen der jetzigen Bebauung sei in der Begründung der Ablehnung der ersten Bauvoranfrage dargelegt und unstrittig. Herr Löhnitz berichtet ferner, dass die Senatsverwaltung darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine markante Ecke handle, die mit einem markanten Bau versehen werden sollte.

 

Mit dieser Bauvoranfrage sollen die Grundthemen gesichert und damit die Rahmenbedingungen für ein Wettbewerbsverfahren geschaffen werden.

 

Auf Nachfrage berichtet Herr Löhnitz, dass  es sich bei dem Grundstück um  Privateigentum handle und ein möglicher Verkaufserlös nicht an das Land abzuführen sei.

 

Ferner wird berichtet, dass aufgrund von Sachbeschädigungen die Einzäunung des Grundstücks vorbereitet sei. Bei einer Ablehnung des Projekts werde das SEZ Anfang 2015 geschlossen und der Ausgang der zur Klärung einzuleitenden Gerichtsverfahren abgewartet. Herr Löhnitz verweist explizit auf ihm vorliegende Kaufangebote und die stetige Wertsteigerung des Grundstücks.

 

Der Ausschussvorsitzende weist Herr Löhnitz darauf hin, dass seine Vorstellungen nicht den Planungen des Bezirks entsprechen und keine Realisierungschancen haben werden.

 

 
 

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