Auszug - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin
Zur Drucksache DS/1141/IV:
Die Vorsteherin berichtet, dass sie die Drucksache auf Bitten des Bezirksamts vorübergehend von der Tagesordnung genommen und das Bezirksamt um eine rechtliche Einschätzung bis zu dieser Sitzung gebeten hat. Die Fraktion DIE LINKE hat nach § 20 Abs. 4 der GO-BVV Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
BzBm'in Frau Herrmann führt dazu aus, dass es auf keine Fall um den Inhalt und die Intention des Antrags gehe. Vielmehr sei mit der wortwörtlichen Wiedergabe in Absatz zwei der Begründung aus einem "nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichneten Bezirksamtsvorlage der Straftatbestand des § 353b StGB erfüllt. Das Bezirksamt werde sich in seiner nächsten Sitzung ins Benehmen setzen, wie damit umzugehen ist. Zugleich wird die Senatskanzlei um Stellungnahme gebeten.
Für die Fraktion DIE LINKE erklärt Herr Jösting-Schüßler, dass geprüft werde, ob die Wiedergabe möglich sei, nachdem der Regierende Bürgermeister von Berlin in seiner Presseerklärung bereits inhaltlich Stellung zum Beschluss genommen habe. Die Fraktion konnte sich in ihrer letzten Sitzung nicht darauf verständigen, die Begründung um den umstrittenen zweiten Absatz zu kürzen.
Die Fraktion der PIRATEN tritt dem Antrag bei.
Im Ältestenrat wird mehrheitlich (ohne DIE LINKE und PIRATEN) die Auffassung vertreten, dass mit einer Änderung der Begründung, der Antrag auf die Tagesordnung genommen werden könne.
Herr Müller (Fraktion der CDU) fragt: (Auf eigene ausdrückliche Bitte Zitat) "Was ändert sich an der Sachlage, wenn der zweite Absatz weggelassen wird?"
Die Vorsteherin weist darauf hin, dass nach dem derzeitigen Stand, in der morgigen Sitzung der BVV vor Bestätigung der Tagesordnung über den Widerspruch abzustimmen sei. Sie werde das Rechtsamt um eine abschließende Einschätzung bis morgen Nachmittag bitten.
Nachtrag zum Protokoll
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf eine einstweilige Verfügung, die Drucksache auf die Tagesordnung zu nehmen, wurde vom VG mit der Begründung mangelnder Eilbedürftigkeit abgelehnt.
"Frau Herrmann hatte die Vorsteherin der BVV, Frau Jaath, gebeten, die Aufnahme der vorgenannten Drucksache in die Tagesordnung bis zur Sitzung des Ältestenrates zurückzustellen, da in dieser Drucksache wörtlich aus einer vertraulichen BA-Vorlage zitiert wird. Die Vertraulichkeit dieser Vorlage ist vom Bezirksamt nicht aufgehoben worden.
Die Weitergabe dieser Vorlage - auch auszugsweise - stellt insoweit eine Dienstpflichtverletzung und möglicherweise zugleich einen Geheimnisverrat nach § 353 b StGB durch eine/n Amtsträger/in des Bezirksamtes dar.
Bezogen auf die einzelnen Bezirksverordneten könnte sich die Frage der Beihilfe (zum Geheimnisverrat) stellen.
Unbeschadet einer Pflichtverletzung durch Amtsträger/innen auf der Seite des Bezirksamtes wird nach summarischer Prüfung durch das Rechtsamt unter Berücksichtung der inzwischen erfolgten Verbreitung des Textes bei einer weiteren Beratung in der BVV jedoch eine Strafbarkeit nicht gegeben sein."
Die Vorsteherin teilte der BVV das Ergebnis zu Beginn der Sitzung mit und nahm die Drucksache unverändert in die Tagesordnung der BVV auf. |
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