Auszug - Bauanträge - neu - A) Axel-Springer-Str. 44-47 650-BAA-23 B) Schöneberger Ufer 5 648-BAA-26 C) Simon-Dach-Str. 19 693-BAA-25 D) Franz-Künstler-Str. 10 719-BAA-23 E) Warschauer Str. 33 751-0  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

A)

A)     Axel-Springer-Str. 44-47 650-BAA-23
Umbau und Sanierung eines Verwaltungsgebäudes (Barmer). Änderung im Bestand, keine Denkmalschutzbedenken.

B)     Schöneberger Ufer 5 648-BAA-26
Bauvorbescheidsanfrage. Debis Parkhaus am Gleisdreieck. Ursprünglich als Ergänzung für den ruhenden Verkehr am Potsdamer Platz gebaut ist das Parkhaus seit Jahren mit nur 25% ausgelastet. Bereits in der Vergangenheit wurde eine Nutzungsänderung geprüft. Die geplant Messehalle wird jedoch nicht gebaut. Planungsrechtlich gilt der B-Plan 640 "Gleisdreieck", der in Einzelpläne aufgeteilt wurde. Das Parkhaus gilt als Sondergebiet. Der B-Plan ist nicht festgesetzt.
Aktuell geplant ist, aus dem Parkhaus eine Scheibe herauszuschneiden und zum Park hin ein Wohnhaus mit 90 -130 Wohneinheiten einzufügen. Zur besonderen Lärmproblematik (rückwärtige U-Bahntrasse und vorhalte Trasse für die S 21) sind drei Schallgutachten beigefügt, nach denen der Lärmschutz zu bewältigen ist.
Angefragt werden Art und Maß der Nutzung und ob die Erschließung gesichert ist. Die Anfrage wird geprüft. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Hier hat das Verwaltungsgericht in einem Klageverfahren das Bezirksamt in seiner Auffassung bestätigt und ist damit nicht der Auffassung der Kläger, nach § 35 BauGB (Freifläche Gleisdreieck) zu beurteilen, gefolgt. Bei einer Nutzungsänderung wären der städtebauliche Vertrag und der B-Plan zu ändern.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Vivico Real Estate GmbH ein konkurrierendes Verfahren mit verschiedenen Architekten und ein Bürgerverfahren plane. Sie hat angekündigt, dass Vorhaben bereits in der ersten Phase auf Wunsch im Ausschuss vorzustellen.
  

C)    Simon-Dach-Str. 19 693-BAA-25
Nutzung einer Einzimmerwohnung im Erdgeschoss.
 

D)    Franz-Künstler-Str. 10 719-BAA-23
Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber. Seitens des Bezirks bestehen keine Einwände. Einzig der Brandschutz sei zu prüfen. BezStR Herr Panhoff ergänzt, dass es sich um eine Umnutzung der Gebäude der Schreberjugend durch die PISOD handle und das Bezirksamt eine Nutzungsdauer von 5 Jahren gewährt.
 

E)     Warschauer Str. 33 751-0
Bespielung von zwei Fenstern einer Gewerbeeinheit mit LED-Display. Positive Stellungnahme. Keine Einwände.

 

 
 

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