Auszug - Einheitliche Gender-Schriftsprache
GleichB Frau Koch-Knöbel begrüßt die Initiative zur Einführung der Genderschriftsprache. Die Initiative müsse jedoch auf Landesebene erfolgen, da die Berliner Verwaltung durch die Vorschriften der GGO I gebunden ist.
§ 2 - Gleichstellung von Frauen und Männern (1) Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltend Maßnahmen der Behörden in ihren Bereichen gefördert werden (Gender Mainstreaming). (2) Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden
Die Drucksache wird vertagt, um beim Rechtsamt anzufragen, ob eine abweichende Regelung in der BVV möglich ist. Ferner wollen die Fraktionen beraten, ob ggf. eine Resolution (in Richtung Senatsebene) verfasst werden soll. |
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