Auszug - Früheinschulung
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Der Änderungsantrag der CDU wird angenommen (Ja-6, N-4): Anfügen: "Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern soll eine Einschulung für Kinder ab 5 Jahren möglich bleiben."
Der Änderungsantrag B'90/Die Grünen zum Änderungsantrag der CDU wird abgelehnt (Ja-5, N-5): "... für Kinder ab 5 ½ Jahren möglich bleiben."
Der Ausschuss empfiehlt der BVV, den Antrag in der Fassung des Änderungsantrages der CDU anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für eine Erhöhung des Einschulungsalters von derzeit 5 ½ auf 6 Jahre einzusetzen und somit die Herabsetzung des Einschulungsalters, das durch die Änderung des Berliner Schulgesetzes 2004 herbeigeführt wurde, zu revidieren. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern soll eine Einschulung für Kinder ab 5 Jahren möglich bleiben.
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