Auszug - Dolmetschertätigkeiten gebührend anerkennen (PHI ff.)
BzBm Herr Dr. Schulz erläutert, dass für reine Dolmetschertätigkeiten der Gemeindedolmetscherdienst zur Verfügung steht und genutzt wird. Darüber hinaus ist das Bezirksamt bestrebt, die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen auszubauen. Allerdings bedeutet das nicht zu dolmetschen! Interkulturelle Kompetenz und Gemeindedolmetscherdienst sind getrennt voneinander zu betrachten.
Der Ausschuss empfiehlt dem ff. Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung einstimmig, den Antrag anzunehmen. |
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