Auszug - Bewirtschaftung des Gleisdreieckparks  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Panhoff berichtet, dass das der Westpark kurz vor der Fertigstellung und die Eröffnung für den 31

BezStR Herr Panhoff berichtet, dass das der Westpark kurz vor der Fertigstellung und die Eröffnung für den 31.Mai und 01. Juni geplant ist. Der 01. Juni ist für Bürgerveranstaltungen bzw. ein Bürgerfest vorgesehen.

 

Hinsichtlich der Bewirtschaftung hat  das Bezirksamt mit SenStadt und Grün Berlin vereinbart, sich in den ersten 2-3 Jahren der Entwicklungspflege (das ist regelmäßig der Zeitraum in dem die Pflanzen anwachsen und besonderer Pflege bedürfen. In dieser Zeit sind auch ggf. Gewährleistungsansprüche geltend zu machen) zu entscheiden, wie das mit dem Park weitergeht bzw. wer sich dann um  den Park kümmert. Auf Nachfrage nach dem Zeitrahmen wird erläutert, dass mit Ablauf der Entwicklungspflege, noch in dieser Legislatur, der Park von Grün Berlin an den Bezirk übergeben würde, es ei denn, dass sich für ein anderes Modell entschieden wird.

 

Zwischen dem Bezirk, SenStadt und den Bürger/innen bzw. dem Projektbegleitenden Arbeitskreis (PAK) hat sich eine Debatte entwickelt, in der, aus einer Untersuchung verschiedener Bewirtschaftungsmodelle, das Stiftungsmodell" mit Geschäftsbesorger favorisiert wird. Diese Modell, einer landeseigenen Stiftung, wird den Bürgerinnen und Bürgern "schmackhaft" gemacht, indem dargestellt wird, dass das zur Verfügung stehende Geld damit effizienter und nutzbringender in den Park investiert werden kann und nicht in der als "Schreckensmodell" bezeichneten Version Grünpflege durch  das Bezirksamt zum großen Teil durch Verwaltungskosten verbraucht wird. Eine zweite Argumentationsschiene ist die These, dass Kreuzberg kein Interesse an bzw. keinen Bezug zu dem Park habe, da dieser am äußersten  westlichen Rand des Bezirks liege und somit eher für die Anrainer aus Schöneberg und dem Potsdamer Platz als innerstädtische Grünanlage von Interesse wäre. Hier stellt BezStR Herr Panhoff klar, dass Friedrichshain-Kreuzberg sehr wohl großes Interesse an dem Park habe und zugleich das klassische Bewirtschaftungsmodell durch den Bezirk präferiere. Die Integration in die bezirklichen Grünanlagen kombiniert mit einem partizipativen Modell (zum Beispiel einem Parkrat) beinhalte aber auch die Gleichbehandlung bei der Zuweisung an die Stiftung.

Zum Stiftungsmodell wird erläutert, dass die Grundstücke als Stiftungskapital einzubringen wären. Hierzu wird erläutert, dass die Grundstücke nach Fertigstellung des Parks auf den Bezirk übertragen werden sollen. Mit der Stiftung wäre ein Stiftungsrat zu bilden, dem je ein Vertreter des Landes Berlin, des Bezirks und ggf. qualifizierte Personen als Berater angehören würden. Hier weist BezStR Herr Panhoff besonders darauf hin, dass bei diesem Modell die BVV keinen Einfluss auf den Park habe, sehr wohl aber mit Beschwerden und Wünschen der Bürgerinnen konfrontiert würde, während bei der Bewirtschaftung durch den Bezirk die BVV als Kontrollorgan direkten Einfluss nehmen könnte.

 

Neben der Annahme, dass die Stiftung bei der Zuweisung der Pflegemittel finanziell besser gestellt werden könnte als der Bezirk, sei nicht auszuschließen, dass das Modell auch auf andere Grünflächen erweitert wird.

 

Herr Koller kündigt für September/Oktober des Jahres an, dem Ausschuss eine detaillierte fiskalische Gegenüberstellung der beiden Modelle vorzustellen und nachweisen zu können, dass bei gleicher Zuweisung der Bezirk ebenso wirtschaftlich arbeiten kann. Denn, so Herr Koller, bei einer Zuweisung nach Aufwandsklasse II unterliege Grün Berlin nicht den bezirklichen Zwängen von Pauschalen Minderausgaben und Normierungen. D.h., dass durch die Sparvorgaben des Senats und die Umlagekosten im Bezirk (z.Bsp. Bezirksbürgermeister und Querschnittsverwaltung) bei gleicher Zuweisung nicht die gleichen Produktmittel zur Verfügung stehen.

 

Der Ausschuss begrüßt die Ankündigung und zeigt sich besorgt ob der möglichen negativen Entwicklung für den Bezirk, bei Gründung einer Stiftung und der in diese Diskussion eingebrachten Argumente.

 
 

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