Auszug - Leichte und Einfache Sprache in der Verwaltung und Politik
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Der Änderungsantrag wird von der Antrag stellenden Fraktion übernommen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in einem ersten Schritt für Vordrucke, Antragsformulare und Bescheide die "Leichte Sprache" zu verwenden, um diese für Menschen mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderungen leichter verständlich zu machen.
Das Bezirksamt soll der BVV in der Sitzung im Dezember 2013 berichten.
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