Auszug - Konzept zum Schulessen im Bezirk (PHI ff.)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EXTERN / außer Haus (exakte Ortsangabe siehe Einladung)
Ort:
DS/0512/IV Konzept zum Schulessen im Bezirk
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schmidt-Stanojevic, Jutta
2. Schemmel, Jonas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Ersetzungsantrag zu beschließen

Der Ausschuss empfiehlt dem ff. Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung einstimmig, den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Ersetzungsantrag zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zuf Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.
 
 

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