Auszug - Gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV Tempelhof-Schöneberg zum BPlan für das Grundstück Yorckstr. 35-42  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Zu Beginn stellen die Fraktionen ihre Positionen vor, wobei alle Fraktionen die Initiative zur Einberufung einer Einwohner/innenversammlung begrüßen und deren Notwendigkeit betonen

Zu Beginn stellen die Fraktionen ihre Positionen vor, wobei alle Fraktionen die Initiative zur Einberufung einer Einwohner/innenversammlung begrüßen und deren Notwendigkeit betonen. Die SPD (FK) lehnt die konkrete Planung aus städtebaulicher Sicht ab, hält die Planung nicht für alternativlos und regt eine grundlegende neue Diskussion an in deren Mittepunkt Wohnbebauung stehen soll. Die SPD (TS) sieht Nachbesserungsbedarf. Tendiert jedoch unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes nicht zu einem Abbruch des Verfahrens. Die CDU (TS) sieht sich mit den Ausführungen der SPD (FK) in ihren Auffassung von vor zwei Jahren bestätigt. Wird sich mit der neuen Situation aktiv auseinandersetzen und gibt zu bedenken, ob das gesamte Verfahren in Frage zu stellen ist. B’90/Die Grünen (TS) halten das Projekt für städtebaulich nicht zufriedenstellend jedoch gegenüber einem Mischgebiet für weniger belastend und beabsichtigen zuzustimmen, sofern nicht durch die Einwohner/innenversammlung etwas völlig anderes herauskommt. Die LINKE (FK), die PIRATEN (FK) und die CDU (FK) halten es für erforderlich, auf jeden Fall die Einwohner/innenversammlung durchzuführen, hierbei alle offenen Punkte und Fragen zu klären und ergebnisoffen zu diskutieren, insbesondere, da die PIRATEN (FK) die Einwendungen nicht berücksichtigt sehen.

Aus dem Ausschuss TS wird angemerkt, dass eine solche Versammlung am Anfang des Prozesses deutlich besser angesiedelt gewesen wäre. Dennoch sollte im Interesse der Bürger/innen versucht werden, die notwendigen Verbesserungen durchzusetzen.

 

 

 

Auf Nachfrage B’90/Die Grünen (FK):

·         Ob bei einem Abbruch des Verfahrens Vertrauensschutz nach BauBG bestehe? BzBm Herr Dr. Schulz berichtet dass dies natürlich ein Prüfsachverhalt sei, jedoch in Anbetracht der Anwesenheit der Investoren so im Moment nicht beantwortet werden könne. 

·         Welches aktuell gültige Baurecht gelte?
Der Leiter des Stadtplanungsamtes Herr Peckskamp (Stapl L) berichtet, dass die Fläche „Yorckdreieck“ im städtebaulichen Vertrag festgelegt und nach § 34 BauBG zu beurteilen sei. D.h., es handelt sich um ein Kerngebiet mit einer GFZ von 4,0 und einer GRZ von 1,0, dass aus der Umgebung heraus (im wesentlich durch die Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite) zu entwickeln sei.

·         Ob Wohnnutzung möglich sei?
Stapl L Herr Peckskamp berichtet, dass Wohnnutzung, in Form eines Riegelbaus zur Straße und flacherer Bebbauung im hinteren Teil, zu einer Trogsituation führen, die    wiederum zu erheblich höheren Lärmbelastungen durch Schallreflexion führen würde. BzBm Herr Dr. Schulz, ergänzt, dass bei einer Betrachtung nach § 34 BauBG eher von einer Gewerbenutzung auszugehen und Wohnen nicht zulässig sei.

·         Welche Möglichkeiten der Investor hätte, wenn die BVV TS den BPlan ablehne?
BzBm Herr Dr. Schulz führt dazu aus, dass dann eine Bauvorbescheidsanfrage, ob nach dem aktuellen Recht ein Gebäude mit einer bestimmten Kubatur und einer bestimmten Art der Nutzung zulässig sei, gestellt werden könnte. Die genehmigungsrechtliche Situation stelle sich dann so dar, dass der Antrag nach dem aktuellen Planungsrecht (§ 34 BauBG) zu beurteilen sei. Steht dem Antrag der BPlan entgegen, könne er für maximal vier Jahre zurückgestellt werden  und müsse dann festgesetzt werden. Würde der BPlan abgelehnt, gäbe es keinen Rückstellungsgrund mehr. Bei einem neuen BPlan wäre zu klären, wie verbindlich der Rahmenvertrag und die im Anhang konkret getroffenen Aussagen sind.

BezStR’in Frau Dr. Klotz weist darauf hin, dass nach der aktuellen Beschlusslage eine Einwohner/innenversammlung, bei der alle Fragen beantwortet werden, durchzuführen sei, an der das Bezirksamt TS teilnehmen werde und das Bezirksamt FK seine Teilnahme zugesagt hat.

 

Nachfolgend werden die Drucksachen im Einzelnen beraten.

 

 
 

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