Auszug - Vorstellung 'Open Spending' Gast: Frau Schröder (Open Knowledge Foundation)
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Herr Lindenberg, Softwareentwickler bei der Open Knowledge Foundation (OKF), berichtet von der Arbeit und den Projekten der OKF. So wird u.a. mit der Beantwortung und Veröffentlichung von Anfragen ein ‚Wissensarchiv’ bestückt. Ein weiteres Projekt ist das vor zwei Jahren gestartete Portal http://bund.offenerhaushalt.de/ , wo die Haushaltsdaten des Bundes analysiert, deren Struktur rekonstruiert und zu einem Haushaltsdatensatz zusammengestellt wurden. Inzwischen bietet das BMF hierfür eine eigene Website an.
Ein weiteres Projekt ist aus der Initiative „Where does my money go?“ in Groß Britannien erwachsen und wird inzwischen gemeinsam unter http://openspending.org/ betrieben. Hier kann jeder Haushaltsdaten hochladen und aufbereiten. Inzwischen sind Daten aus 40 - 50 Ländern ca. 360 Datensätzen eingestellt, wobei rund 150 Datendatensätze qualitativ so aufbereitet sind, dass sie veröffentlicht werden können. Neben der Bereitstellung der technischen Plattform werden Ressourcen für technische und soziale Richtlinien zur Aufbereitung, Gestaltung und Weiterverarbeitung bereitgestellt.
Während hier die globalen Haushaltsdaten betrachtet werden, gibt es auch Verfahren, die sich auf einzelne Teilbereiche beziehen können. So z. Bsp. Das Vergabeverfahren. Hier wird das gesamte Vergabeverfahren, von der Ausschreibung, über die Verträge bis hin zu den einzelnen Transaktionen abgebildet.
Herr Lindenberg führt weiter aus, dass es aus seiner Sicht zwei wesentliche Motivationsgründe für die Veröffentlichung dieser Daten gibt.
1. Vermeidung von Verschwendung oder Korruption 2. Verständnis
Abschließend werden zwei weitere Bespiele dargestellt: A) Brasilien B) Groß Britannien
Den Einwand, in anderen Ländern bestünden andere Haushaltsgesetzte, erwidert Herr Lindenberg mit dem Hinweis, dass es keiner gesetzlichen Reglementierung bedarf, nicht verbotenes, nämlich die öffentliche Bereitstellung interner Supportdaten wie in Groß Britannien, zu tun.
Im Ausschuss sieht, unabhängig von Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz die Frage von Nutzbarkeit und Aufwand und nicht der technischen Machbarkeit im Vordergrund. D.h., welche Daten können sinnvoll genutzt werden und welcher Aufwand muss betrieben werden, um diese Daten bereitzustellen. Herr Lindenberg entgegnet hierzu, dass die Entscheidung über die Nutzung dem einzelnen Nutzer obliegen sollte und der Aufwand primär in der Entscheidungsfindung, welche Daten bereitgestellt werden, besteht. Sind die Entscheidungen getroffen, ist die Veröffentlichung letztendlich nur noch ein technischer Vorgang in einer Datenbank.
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