Auszug - Abschluss städtebaulicher Verträge in Bebauungsplanverfahren zur Deckung des Wohnbedarfs von Wohnungssuchenden mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (E-B’90/Die Grünen, PIRATEN, CDU), den Antrag mit Änderung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe, die sich an den Richtwerten der Wohnaufwendungsverordnung orientieren sollen, geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen. ... |
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