Auszug - Maschinenlesbare Haushaltsdaten
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Es besteht Konsens, dass das Bezirksamt nur die Daten maschinenlesbar zur Verfügung stellen soll, die auch als solche angeliefert werden bzw. zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (E-1 Bürgerdeputierter), den Antrag mit Änderungen anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, maschinenlesbare Haushaltsdaten auf seinen Webseiten zu veröffentlichen, sobald diese Daten vorliegen, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage in der BVV. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für
a) die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten (Aufstellungsrundschreiben und Globalsummenzuweisung incl. der Anlagen), b) die Bezirkshaushaltsrechnung c) den Entwurf des Haushaltsplans in der Fassung des Bezirksamtsbeschlusses nebst Eckwertebeschluss sowie die von der BVV beschlossene Version.
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