Auszug - Erhaltungssatzungen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 17.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0394/IV Erhaltungssatzungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:1. Dahl, John
2. Forck, Sebastian
3. Möbus, Anja
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.

 

Nach Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten sollen auf Grundlage dieses Konzepts soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.

Die entsprechende Finanzierung ist im Haushaltsergänzungsplan 2013 vorsorglich zu veranschlagen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle der Ausweitung der Erhaltungssatzung entsteht und im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.

 

 
 

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