Auszug - Luxussanierung verhindern, Verdrängung stoppen! - Milieuschutzgebiete in Friedrichshain  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 17.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0379/IV Luxussanierung verhindern, Verdrängung stoppen! - Milieuschutzgebiete in Friedrichshain
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKEVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der PIRATEN tritt dem Antrag bei

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Anregungen von Einwohner_innen- und Mieter_inneninitiativen zur Einrichtung weiterer Milieuschutzgebiete im Ortsteil

Friedrichshain aufzunehmen. Daher wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Satzung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für folgende Wohngebiete erfüllt sind:

 

a)      Wohngebiet um die Richard-Sorge-Straße (Auerstraße - Weidenweg - Mühsamstraße - Straßmannstraße - Kochhannstraße - An der Brauerei)

b)      Wohngebiet der westlichen Frankfurter Allee (Gebiet zwischen der Rigaer Straße und der Frankfurter Allee von der Petersburger Straße bis zur Proskauer Straße)

 

Die Finanzierung soll das Bezirksamt in den Haushaltsergänzungsplan 2013 einstellen.

 

Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31. März 2013 erfolgen.

 

Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, inwiefern nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB („Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“), explizit die unsanierten Gebäude der denkmalgeschützten Häuserblöcke der Frankfurter Allee 5 bis 27 und der Proskauer Straße 38 in eine Erhaltungssatzung aufgenommen werden können, um sowohl den Bestand der Gebäude als auch den Schutz der Bestandsmieter_innen zu gewährleisten.

 

 
 

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