Auszug - Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag mit Änderungen anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:
1. Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten. 2. Entschleunigung: Dort wo PKWs und Räder die Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden – und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver. 3. Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt. 4. Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern. 5. Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen auszustatten, die eine glatte Oberfläche haben. 6. Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden Wegführungen und Ampelschaltungen entsprechend eingerichtet. (Beispiel: Alexanderplatz: Karl-Liebknechtstraße links in die Alexanderstraße) 7. Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet – genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke) 8. Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen – auch nicht bei kurzfristigen Baustellen. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke) 9. Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können – auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben. 10. Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut. 11. Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt. 12. Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt. 13. Freie Fahrt auf Radstreifen: Das Ordnungsamt geht aktiv gegen Fahrzeuge vor, die in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen parken. 14. Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches. 15. Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein. 16. Fußwege freihalten: Haben Gehwege eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze nach Möglichkeit auf der Straße angelegt. 17. Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden. 18. Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden. 19. Baustellen für Fortschritt nutzen: Bei Baumaßnahmen z.B. durch BVG oder Wasserbetriebe wird die Verkehrsinfrastruktur mindestens zugunsten des Radverkehrs verbessert; der alte Status Quo wird nicht wieder hergestellt.
Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ist im März 2013 zu berichten.
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