Auszug - Projektvorstellung Wohnungsneubau Stralauer Allee 5 (Osthafen Behala)
Herr Michael Miersch, Projektleiter der Hanseatischen Bauträger GmbH und Herr Karsten Waldschmidt, Leiter der Entwurfsabteilung von nps tschoban voss GmbH stellen die Wohnbebauungsplanung auf dem Behala-Gelände Osthafen, Stralauer Allee 5 vor.
BzBm Herr Dr. Schulz erläutert auf Nachfrage zur bauplanungsrechtlichen Situation, dass auf der Grundlage des B-Plan-Entwurfes ein rechtskräftiger Bauvorbescheid, der das Maß der Nutzung festlegt, vorliegt. Das aktuelle Bauplanungsrecht ist § 34 BauBG, wobei zu prüfen ist, ob die Art der Nutzung aus der gegenüberliegenden Wohnbebauung abgeleitet werden kann. Das Bezirksamt sieht darin keinen Widerspruch zum B-Plan-Entwurf, zumal eine monostrukturell geprägte Nutzung verhindert werden soll und dies als einzige Möglichkeit gesehen wird, in dem Areal noch Wohnnutzung unterzubringen.
Bezüglich der im Widerspruch zum Verkehrslärm stehenden Wohnnutzung führen die Planer aus, dass die geplanten Eigentumswohnungen seitlich und zum Wasser ausgerichtet und Straßenseitig lärmgeschützt werden sollen.
In der anschließenden Diskussion wird die rechtliche Zulässigkeit von Wohnbebauung an dieser Stelle von Ausschussmitgliedern in Frage gestellt. Mehrheitlich ist man der Ansicht, dass dort eine Freifläche (Spreefenster) für die Erschließung der Spree durch den Rudolfkiez sinnvoller wäre.
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