Auszug - § 53 Protokolle
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: An § 53 Abs. 1 GO wird angefügt:
Das Beschlussprotokoll verzeichnet das Abstimmungsverhalten der Fraktionen. Bei uneinheitlichem Abstimmungsverhalten werden die Stimmverhältnisse exakt dokumentiert.
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