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Auszug - § 17 der GO, Abschnitt (1)
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: § 17 Abs. 1 der GO „Information der Bezirksverordneten“, wird geändert:
Resolutionen, Anträge und Anfragen von Mitgliedern der BVV und deren Beantwortung, sowie Vorlagen des Bezirksamtes und der Ausschüsse werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt durch die/den Vorsteher/in zugestellt und außerdem umgehend auf der Webseite der BVV veröffentlicht. Bürgerdeputierte erhalten die Unterlagen des entsprechenden Ausschusses.
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