Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BzBm Herr Dr

BzBm Herr Dr. Schulz berichtet (auch auf Nachfrage):

 

1. Spreeraum


1.1 nördlich der Lohmühleninsel
der Interessent will die Grundstücke kaufen; für CEMEX ist ein Ausweichgrundstück gefunden – die Entscheidung diesbezüglich wird in Mexico getroffen;
Der Käufer beplant das Areal mit den städtebaulichen Kennzahlen 50 mtr. Uferweg als öffentlicher Park und einer GFZ von 1,2 – 1,4

 

1.2 ehemaliges IVG Grundstück (Schlesische/Cuvrystr.)
der Käufer strebt andere Planinhalte an (rechtkräftig ausgewiesen ist Kerngebiet) und ist bereit einen 30 mtr. Streifen unbebautes Spreeufer zu akzeptieren. Das Bezirksamt hat beantragt die Zuständigkeit für den BPlan 2-5 wieder in den Bezirk zu bekommen, was SenStadt mit Schreiben vom 21.12.2011 und der Anforderung der Unterlagen ablehnt.
 

1.3 Zapf Grundstück (Köpenicker Str. 14)
nach einem heutigen Gespräch mit der Geschäftsführung will der Bezirk einen Aufstellungsbeschluss analog dem BEHALA-Gelände (also eine flächenhafte Ausweisung des Gebietes nach bebaubarer und unbebaubarer Fläche) anstreben. Zapf hat derzeit keine Verkaufsabsicht, schließt diese jedoch nicht aus. Nicht abschließend geklärt ist, ob das Grundstück zusammen mit dem angrenzenden Tengelmann-Grundstück nur gemeinsam geplant und ein BPlan oder zwei Teil-BPläne aufgestellt werden.

Für das Areal gibt es einen Interessenten, der in der inhaltlichen Auseinandersetzung seine Idee einer Wohnbebauung auch mit preiswertem (5,00 – 5,50 €/qm) Wohnraum vorgestellt hat.
 

1.4 Berggrün-Grundstück
hier dürfte in den nächsten Wochen ein Vertragsabschluss hinsichtlich des Uferstreifens erfolgen. Hintergrund ist der Aufstellungsbeschluss zur Vorbereitung einer nicht physischen Enteignung des 5 mtr. breiten Uferstreifens.
 

1.5 BEHALA
Der Geschäftsführer der BEHALA hat mitgeteilt, dass das Grundstück im Rahmen eines Optionsvertrages vergeben wurde. (siehe auch TOP 9 / Resolutionsentwurf ‚Victoriaspeicher’)
 

1.6 BSR-Grundstück
die BSR verhandelt intensiv mit einem Käufer. Das Grundstück teilt sich i zwei Baufelder westl. und östl. der Bahntrasse. Auf dem östl. Baufeld ist beabsichtigt, die Bruttogeschossfläche um 47% zu verringern. Damit fällt das geplante Hochhaus weg und der Uferstreifen verbreitert sich auf 20-25 mtr. Das Bezirksamt strebt an, den Investor davon zu überzeugen, das Projekt frühzeitig im Ausschuss vorzustellen.
 

1.7 Maria-Grundstück (Stralauer Platz 29-32)

Dort bereiten die Sanierungskosten der Kaimauer erhebliche Probleme. Es ist unklar, ob das geplante Projekt vom Lifo so weiterentwickelt werden kann.

 

1.8 Post-Grundstück
nach der Rückabwicklung des Verkaufs hat die Deutsche Post AG nunmehr ein Unternehmen mit der Vermarktung beauftragt.
 

1.9 Anschutz-Gelände

neben Mercedes Benz gibt es an der Mühlenstr. (östl. der geplanten Plaza) das Porr-Vorhaben. Auf dem zweiten Baufeld an der Warschauer Brücke, wo großflächiger Einzelhandel vorgesehen ist, gibt es ebenfalls einen Käufer.

 

1.10 BEHALA-Osthafen

das bisher von Hoch-Tief geplante Gebäude (östl. an das NH-Hotel anschließend) wurde an Coca-Cola als Verwaltungsgebäude weitergegeben.
 

 

2. Friedrichshain

 

2.1  a) Rigaer Str. 18-19
       b) Rigaer Str. 22
es handelt sich um die Gefällegrundstücke bis zur Liebigstr.

Die  Grundstücke zu a) wurden mit einem Bauvorbescheid nach § 34 BauBG versehen.

Das Areal zu b) wollte das Bezirksamt, aufgrund der vorgeschlagenen städtebaulichen Figur, nicht nach § 34 BauBG genehmigen, sondern einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen. Im Ergebnis des Widerspruchs hat SenStadt die Bescheidung nach § 34 BauBG als zulässig angesehen.
 

 

3. Kreuzberg

 

3.1 Gleisdreieck

für den Teil-BPlan ‚Baumarkt Hellweg’ konnte im Baukollegium mit eingefügtem Architektenwettbewerb eine Abstimmung über die Architektur des Gebäudes erreicht werden, die auch vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg mitgetragen wird. Damit sind auch die Bedenken von SenStadt ausgeräumt, so dass das Bezirksamt nun in Richtung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Zunächst soll der Architekturvorschlag im Bauausschuss der BVV Tempelhof-Schöneberg und nach Zustimmung dann voraussichtlich Anfang Februar in Friedrichshain-Kreuzberg in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.

 

3.2 Möckernkiez

zu den Veränderungen der städtebaulichen Überlegungen, nach denen der Zollpackhof nicht erhalten werden kann, gibt es eine öffentliche Veranstaltung am 23.01. um 19:00 Uhr im BVV-Saal. Ggf. erfolgt Anfang Februar eine weitere Vorstellung im Ausschuss.

 

3.3 Flottwellpromenade

die städtebaulichen Überlegungen für das nördl. und mittlere Baufeld sind so weit fortgeschritten, dass das Bezirksamt damit in die verbindliche Bauleitplanung gehen würde.

 

3.4 Mehringdamm 20-28

es ist nicht gelungen, die BImA davon abzubringen, das Areal hinter dem Finanzamt konventionell zu vermarkten. Jedoch konnte vereinbart werden, dass je nach  Zwischenstand im Frühjahr 2012, ein anderes Verfahren (Konzeptverfahren o.ä.) einsetzen könnte. Es gibt Kaufinteressenten, die vom Bezirksamt auch unterstützt werden. Ziel soll es sein, viel von den kleinteiligen gewerblichen Strukturen zu erhalten und diese ggf. um kulturelle Nutzung und Wohnen im Randbereich zu ergänzen. 
Auf Nachfrage nach einer Vorstellung im Ausschuss, sobald entsprechende Planungen vorliegen, wird ergänzt, dass hier ein B-Planverfahren (mit der entsprechenden Ausschuss- und BVV-beteiligung) benötigt wird.

 

3.5 Moritzplatz (ehemaliges Wertheim-Grundstück)

hier ist beabsichtigt, finanziert durch den LiFo als Eigentümerin, durch Bürgerbeteiligung ein Nutzungskonzept für das Grundstück zu entwickeln und erst im zweiten Schritt die städtebauliche Betrachtung anstellen.


3.6 Wilhelmstr. 2-5

die Untersuchung durch ASUM ist abgeschlossen und hat neben den bekannten

42 % SGB II und XII – Haushalten auch geklärt, dass zahlreiche Haushalte nach der Sanierung unter das Niveau von ALG II fallen würden. Auch dieser Kreis ist  in die Betrachtung des Bezirksamtes aufgenommen worden. Zielsetzung ist eine Bruttowarmmietenneutralität, die vom Eigentümer akzeptiert wird und nunmehr in einen öffentlich rechtlichen Vertrag fixiert werden soll. Mit einem Abschluss und der zu erteilenden sanierungsrechtlichen Genehmigung wird in der zweiten Januarhälfte gerechnet.

Auf zwei Probleme, die den Zwang der Umlage auf die MieterInnen mildern könnten wird aufmerksam gemacht:
1. ist unklar, ob KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden können, da diese als erstrangige Hypothek bestehende Hypotheken verdrängen würden.

2. ob die steuerlichen Abschreibungen nach 10a EStG (Sanierungsgebiet) in Anspruch genommen werden können, da das Unternehmen mit Sitz in den USA in Deutschland nicht steuerpflichtig ist.

 

3.7 Schlesische Str. 25

aktuell sind keine Aktivitäten zu verzeichnen. Aus den Gesprächen mit dem Eigentümer geht hervor, dass die 2-3 BestandsmieterInnen nicht verdrängt werden sollen und dass Mietinteressenten aus der Initiative abgelehnt werden. Derzeit wird um ein Belegungsrecht für das Bezirksamt verhandelt.

 

 
 

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