Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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BzBm Herr Dr. Schulz berichtet (auch auf Nachfrage):
1. Spreeraum
1.2 ehemaliges IVG Grundstück (Schlesische/Cuvrystr.) 1.3 Zapf Grundstück (Köpenicker Str. 14) Für das Areal gibt es einen Interessenten, der in der inhaltlichen Auseinandersetzung seine Idee einer Wohnbebauung auch mit preiswertem (5,00 – 5,50 €/qm) Wohnraum vorgestellt hat. 1.4 Berggrün-Grundstück 1.5 BEHALA 1.6 BSR-Grundstück 1.7 Maria-Grundstück (Stralauer Platz 29-32) Dort bereiten die Sanierungskosten der Kaimauer erhebliche Probleme. Es ist unklar, ob das geplante Projekt vom Lifo so weiterentwickelt werden kann.
1.8 Post-Grundstück 1.9 Anschutz-Gelände neben Mercedes Benz gibt es an der Mühlenstr. (östl. der geplanten Plaza) das Porr-Vorhaben. Auf dem zweiten Baufeld an der Warschauer Brücke, wo großflächiger Einzelhandel vorgesehen ist, gibt es ebenfalls einen Käufer.
1.10 BEHALA-Osthafen das bisher von Hoch-Tief geplante Gebäude (östl. an das NH-Hotel anschließend) wurde an Coca-Cola als Verwaltungsgebäude weitergegeben.
2. Friedrichshain
2.1 a) Rigaer Str. 18-19 Die Grundstücke zu a) wurden mit einem Bauvorbescheid nach § 34 BauBG versehen. Das Areal zu b) wollte das Bezirksamt, aufgrund der vorgeschlagenen städtebaulichen Figur, nicht nach § 34 BauBG genehmigen, sondern einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen. Im Ergebnis des Widerspruchs hat SenStadt die Bescheidung nach § 34 BauBG als zulässig angesehen.
3. Kreuzberg
3.1 Gleisdreieck für den Teil-BPlan ‚Baumarkt Hellweg’ konnte im Baukollegium mit eingefügtem Architektenwettbewerb eine Abstimmung über die Architektur des Gebäudes erreicht werden, die auch vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg mitgetragen wird. Damit sind auch die Bedenken von SenStadt ausgeräumt, so dass das Bezirksamt nun in Richtung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Zunächst soll der Architekturvorschlag im Bauausschuss der BVV Tempelhof-Schöneberg und nach Zustimmung dann voraussichtlich Anfang Februar in Friedrichshain-Kreuzberg in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.
3.2 Möckernkiez zu den Veränderungen der städtebaulichen Überlegungen, nach denen der Zollpackhof nicht erhalten werden kann, gibt es eine öffentliche Veranstaltung am 23.01. um 19:00 Uhr im BVV-Saal. Ggf. erfolgt Anfang Februar eine weitere Vorstellung im Ausschuss.
3.3 Flottwellpromenade die städtebaulichen Überlegungen für das nördl. und mittlere Baufeld sind so weit fortgeschritten, dass das Bezirksamt damit in die verbindliche Bauleitplanung gehen würde.
3.4 Mehringdamm 20-28 es ist nicht gelungen, die BImA davon abzubringen, das Areal hinter dem Finanzamt konventionell zu vermarkten. Jedoch konnte vereinbart werden, dass je nach Zwischenstand im Frühjahr 2012, ein anderes Verfahren (Konzeptverfahren o.ä.) einsetzen könnte. Es gibt Kaufinteressenten, die vom Bezirksamt auch unterstützt werden. Ziel soll es sein, viel von den kleinteiligen gewerblichen Strukturen zu erhalten und diese ggf. um kulturelle Nutzung und Wohnen im Randbereich zu ergänzen.
3.5 Moritzplatz (ehemaliges Wertheim-Grundstück) hier ist beabsichtigt, finanziert durch den LiFo als Eigentümerin, durch Bürgerbeteiligung ein Nutzungskonzept für das Grundstück zu entwickeln und erst im zweiten Schritt die städtebauliche Betrachtung anstellen.
die Untersuchung durch ASUM ist abgeschlossen und hat neben den bekannten 42 % SGB II und XII – Haushalten auch geklärt, dass zahlreiche Haushalte nach der Sanierung unter das Niveau von ALG II fallen würden. Auch dieser Kreis ist in die Betrachtung des Bezirksamtes aufgenommen worden. Zielsetzung ist eine Bruttowarmmietenneutralität, die vom Eigentümer akzeptiert wird und nunmehr in einen öffentlich rechtlichen Vertrag fixiert werden soll. Mit einem Abschluss und der zu erteilenden sanierungsrechtlichen Genehmigung wird in der zweiten Januarhälfte gerechnet. Auf zwei Probleme, die den Zwang der Umlage auf die MieterInnen mildern könnten wird aufmerksam gemacht: 2. ob die steuerlichen Abschreibungen nach 10a EStG (Sanierungsgebiet) in Anspruch genommen werden können, da das Unternehmen mit Sitz in den USA in Deutschland nicht steuerpflichtig ist.
3.7 Schlesische Str. 25 aktuell sind keine Aktivitäten zu verzeichnen. Aus den Gesprächen mit dem Eigentümer geht hervor, dass die 2-3 BestandsmieterInnen nicht verdrängt werden sollen und dass Mietinteressenten aus der Initiative abgelehnt werden. Derzeit wird um ein Belegungsrecht für das Bezirksamt verhandelt.
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