Auszug - Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)
Der Antrag auf Überweisung in den Geschäftsordnungsausschuss wird mehrheitlich abgelehnt.
Die BVV beschließt mehrheitlich, den Antrag mit folgender Ergänzung (nach Satz 1) anzunehmen:
„Ausgenommen von Satz 1 sind BürgerInnenanfragen, wenn der/die Fragesteller/in dies wünscht.“ |
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