Auszug - Standesamtliche Trauungen als Voraussetzung für religiöse Trauungen
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehheitlich den Antrag in der Fassung des Änderungsantrages an zu nehmen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und trauen, in Dialog zu treten, um folgendes zu erwirken:
- Der Schutz minderjähriger Mädchen soll erhöht bzw. gewährleistet werden, indem ein einheitliches Verfahren für Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften erwirkt wird. Hierzu soll das rechtliche Regelwerk des Standesamtes übernommen (Prüfung des Standes, des Mindestalters) und vor den religiösen Trauungen angewendet werden. Des Weiteren wird das Bezirksamt beauftragt,
- die "betriebliche Übung" religiöse Trauungsurkunden bei Flüchtlingen weiterhin anzuerkennen, und diese als Grundlage für ein Bleiberecht zu akzeptieren. - im Zuge des Dialoges mit den Glaubensgemeinschaften folgende Daten zu erfassen und der BVV zu berichten:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin