Auszug - 5-Punkte-Plan Admiralbrücke (PHI ff)
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BezStR Herr Dr. Beckers zitiert aus einem Vermerk des Rechtsamtes vom 22.09.2009
„Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung unterliegen jeweils anderen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, denn während sich mit einer Verordnung eine abstrakt-generelle Regelung für die eine unbestimmte Vielzahl von Gefahrenlage und Personen treffen lässt, setzt eine Allgemeinverfügung eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Adressatenkreis voraus“
Der Ausschuss empfiehlt dem ff. Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen mehrheitlich (J-1), den Antrag abzulehnen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin