Auszug - gemeinsame Beratung Schulausschuss mit Kultur und Bildung Rahmenvertrag Musikschule und Schule  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, gemeinsam mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung
TOP: Ö 6
Gremien: Schule, Kultur und Bildung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg über die Kooperation von Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen im Rahmen der ergänzenden außerunterr

Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg über die Kooperation von Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen im Rahmen der ergänzenden außerunterrichtlichen Bildungsarbeit in der Sekundarstufe I nach §§ 5 Abs. 2, 19 Abs. 1 und 2 Schulgesetz für Berlin;
 

Ergebnisprotokoll:

1. Ziel des Rahmenvertrages (RV) ist es, die Zusammenarbeit der Schulen mit bezirklichen Bildungseinrichtungen wie der Musikschule im außerschulischen Bereich bzw. außerhalb des Regelunterrichts zu ermöglichen.  Die Intention wird allgemein begrüßt, mit diesen für alle Kinder kostenfreien Angeboten verstärkt solche Kinder erreichen zu wollen, die aufgrund ihrer sozialen Situation außerhalb des Schulunterrichts  keine musikalische Förderung erfahren. Die Kostenfreiheit des Angebotes, welche die RV ermöglicht, wäre um so bedeutsamer, als bei bereits bestehenden Kooperationen zwischen Musikschule und Grundschulen die Musikschule durch die Vorgaben des Senates gezwungen ist, Entgelte zu erheben. Durch diese Entgeltvorgabe können Kinder aus finanziell schwachen Familien nicht an den Angeboten teilhaben.
 

2. Kritisiert wurde an der RV vor allem folgende Punkte:

Finanzierung zu Lasten der Schulhaushalte
Nach dem vorgesehenen Finanzierungsmodell würden zwar die Kosten für die Honorarkräfte der Musikschulen von  der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenWiBiFo) verrechnet, die Schulen müssten jedoch die Kosten für Räume, Arbeitsmaterialien (z.B. Instrumente) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Noten) aus ihren Schulhaushalten bezahlen (vgl. RV, § 6 und 7). Da die Schulhaushalte knapp bemessen sind, könnte dies dazu führen, dass die RV von Schulen kaum in Anspruch genommen werden kann.
In der RV selbst ist keine Summe genannt, die der Senat für die Kooperationen bereit stellt. Der Kulturstadtrat berichtete, dass der Senat angekündigt hat, insgesamt 13 Mio. Euro für alle Bezirke zur Verfügung zu stellen.  Das wären pro Bezirk 1 Mio. Euro.  Diese Mittel stünden nicht allein für Musikunterricht, sondern für sämtliche außerunterrichtlichen Angebote zur Verfügung. 


Mittelbewirtschaftung durch SenBiWiFo
Die vom Senat in Aussicht gestellten Mittel würden nicht in den Bezirkshaushalt fließen, sondern von SenBiWiFo bewirtschaftet.
Die Bewirtschaftung bzw. Verrechnung durch SenBiWiFo setzt die Entwicklung eines neuen Produktes für die Kosten-Leistungs-Rechnung voraus. Die Entwicklung eines neuen Produktes  dauert erfahrungsgemäß sehr lange. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit bzw. bis zum Beginn des neuen Schuljahres erste Kooperationen gemäß der RV zustande kommen können.


Komplexität des Verfahrens und weitere unhonorierte Arbeitsverdichung
Ausserdem wurde kritisiert, dass das (Abrechnungs-)Verfahren sehr kompliziert sei, die Musikschule ihren Aufwand für Konzeptentwicklung und Koordination nicht vergütet bekäme und die Umsetzung der RV zu einer weiteren Arbeitsverdichtung führen würde.


Klassenstärke
Seitens verschiedener Ausschussmitglieder wurde kritisch vermerkt, dass die in der RV vorgesehene Klassenfrequenz von 25 SchülerInnen Zweifel daran aufkommen lasse, wie hier qualitätsvoller Musikunterricht stattfinden soll. Es wurde auch als Problem angesprochen, dass Schulen zur Zeit mit Kooperationsverpflichtungen tendenziell überlastet seien.

 

Kritisch vermerkt wurde, dass die RV von Kulturstadtrat Dr. Stöß im August 2009 unterzeichnet wurde,  die Schulstadträtin Herrmann sowie ihre Verwaltung davon jedoch nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Sie erfuhren von der Existenz der Rahmenvereinbarung erstmals durch die Einladung zu diesem Tagesordnungspunkt durch den KuBi-Ausschuss.

 

Es wurde im Ausschuss einvernehmlich festgestellt, dass großer Klärungsbedarf zwischen den Fachbereichen Schule und Kultur besteht. Die beteiligten Ausschüsse Kultur und Bildung sowie Schule wollen fortlaufend über anstehende Klärung unterrichtet werden.

 

 
 

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