Auszug - Lärmbelästigung der Anwohner der Admiralbrücke endlich beenden  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
TOP: Ö 6
Gremium: Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 16.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/1774/III Lärmbelästigung der Anwohner der Admiralbrücke endlich beenden
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:1. Müller, Götz
2. Schill, Michael
Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Dieser Antrag wurde mit 2 ja – 10 Gegenstimmen – 0 Enthaltungen abgelehnt

 

Herr Schill, der CDU ist enttäuscht über die Vorgehensweise Herr Dr. Beckers.

Die Ausgangssituation müsste im Sinne der Anwohner wieder hergestellt werden. Die Debatte wird von einer völlig falschen Seite aufgezogen. Man geht mit den Leuten vor Ort in eine Diskussion, baut noch die Infrastruktur ein wenig aus, denkt über das Aufstellen von neuen Toilettenhäusern nach, anstatt mit dem hiesigen Ordnungsamt für die Ausgangssituation zu sorgen. Das Bezirksamt sagt vor Ort , die Situation ist inakzeptabel und lässt anschließend Würstchenbuden zu.

 

Herr Schill hätte sich gewünscht, dass bereits heute im Ausschuss von Herrn Dr. Beckers eine Lösung vorgelegen hätte, z.B. durch den Abbau der Poller, damit die Sitzmöglichkeiten weg sind, der normale Verkehr  fließen kann und die Anwohner somit wieder zu ihrer verdienten Nachtruhe kommen.

 

Weiter ist er sauer über das extrem späte Erscheinen der  Vorlage des Bezirksamtes (Termin war September 2009), im Juli vergangenen Jahres so von der BVV beschlossen.

Er stellt in Frage, mit welcher Energie das Bezirksamt an solche Probleme heran geht.

 

Deshalb hat die CDU mit den Anwohnern gesprochen und diesen Antrag eingebracht, DS/1774/III/ Damit soll erreicht werden, dass Personen nach 22 Uhr durch mehr Polizeipräsens, Einsetzen von Platzverweisen, Ausschöpfung der gesetzlichen Mittel, von der Brücke ferngehalten werden. Auch die Anwohner haben einen gesetzlichen Anspruch auf ihre Nachtruhe.

 

 

DS1774/III

Dieser Antrag wurde mit 2 dafür – 10 Gegenstimmen – 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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