Auszug - Übersicht über die Überlassung landeseigener Grundstücke, Gebäude und Räume unter Wert im Fachbereich Jugendamt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen
TOP: Ö 4
Gremium: Personal, Haushalt und Investitionen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Gäste: BezStR’in Frau Herrmann, Jug Dir Hr

Gäste: BezStR’in Frau Herrmann, Jug Dir Hr. Harkenthal, Jug S2 Fr. Gehrke;

 

BezStR’in Frau Herrmann führt aus, dass von den im Haushaltsplan ausgewiesenen Liegenschaften im Bereich Jugendamt ‚Überlassung unter Wert’ (mietfrei)

  • ca. 60% von Kitas genutzt werden und diese nach der Kita Rahmenvereinbarung i.V.m. dem Kitaförderungsgesetz entgeltfrei zur Verfügung zu stellen sind.

  • ca. 40% durch Kinder- und Jugendeinrichtungen genutzt werden und diese nach § 47 Abs. 3 AG KJHG entgeltfrei zur Verfügung zu stellen sind.

Ferner wird zu folgenden Projekten, die aus Kooperationseinrichtungen stammen erläutert, dass Betriebskosten nicht zu tragen sind.

 

  • Jugendclub Liebigstr. 19;
    befindet sich in einer Schule. Die Betriebskosten trägt das Schulamt.

  • Cabuwazi Gröbenufer 2-3;

  • Phantalisa Kadiner Str. 9 (vormals im ‚Regenbogenhaus’)

 

Zu allen drei Objekten wird weiter ausgeführt, dass im Zuge der Übertragung in freie Trägerschaft, die bestehenden Bedingungen überprüft werden.

Abschließend wird auf folgende Objekte hingewiesen:

 

·         Alte Feuerwache Axel-Springer-Str. 40/41;
hier ist das Bezirksamt an einen bestehenden (alten) Vertrag mit Laufzeit bis 2020 gebunden. Nach Beratung im Bezirksamt wird die Option geprüft (ggf. mit der Folge eines Rechtsstreites), eine Verbesserung durch teilweise Vertragskündigung zu erzielen. Der Abschluss eines Erbbauvertrages wurde durch SenFin abgelehnt.

·         Kita im Bethanien  Haupthaus;
hier gab es einen Vertrag, nach dem die Kita weder Miete noch Betriebskosten zu zahlen hatte. Im Rahmen des Treuhandvertrages wurde eine Veränderung erzielt.

·         Kitas Waldemarstr. 57
keine Verträge mehr aufzufinden. Neuverhandlungen durch Immoservice laufen.

·         INTI-Haus Friedrichstr.
das Haus entspricht nicht mehr den Voraussetzungen nach § 47 Abs. 3 AG-KJHG. Verhandlungen über einen Erbbaurechtsvertrag laufen.

·         Mehrgenrationenhaus Wassertorplatz
das Haus entspricht nicht mehr den Voraussetzungen nach § 47 Abs. 3 AG-KJHG.
An diesem Standort ist das QM (mietfrei) untergebracht. Zurzeit wird geprüft, wie damit umgegangen wird.

 

Auf Nachfrage:

 

  • Kinderbauerhof Adalbertstr. 70;
    bei der ausgewiesenen ortsüblichen Miete (164.400 €) handelt es sich offensichtlich um einen Schreibfehler.

  •  Kulturzentrum Schlesische Str. 27B;
    die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch den Immoservice ermittelt. Redaktionsstand der Liste ist Anfang 2009.

 

 
 

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