Auszug - Tarifliche Entlohnung
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Der
Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (ENTHALTUNG-1), den Antrag in
geänderter Fassung anzunehmen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Übertragung von
kommunalen Aufgaben an „Freie Träger“ zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen des „Freien Trägers mindestens tarifliche Entlohnung erhalten. Ferner ist Wert darauf zu
legen, dass entsprechend der Betriebsgröße ein Betriebsrat bzw. eine MitarbeiterInnenvertretung existiert. |
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