Auszug - Vorstellung des Hostels Boxhagener Str. durch den Architekten Herrn Langosch
Herr Winter und Herr Langosch erläutern,
dass aufgrund des gestiegenen Bedarfs insbesondere zur Unterbringung von
Betreuungspersonalen der Reisegruppen eine Erweiterung der Kapazität um 158
Betten erforderlich wird. Aus diesem Grund wurde ein entsprechender Bauantrag
beim Stadtplanungsamt eingereicht. Herr Dr. Schulz und Herr Peckskamp
erklären, dass die Prüfung der Zulässigkeit ergeben hat, dass zwar die Art der
Bebauung nicht aber die Nutzungszumutbarkeit zulässig sei. Entsprechend des Gebietscharakters
(allgemeines Wohngebiet) sei die Größenordnung der Bettenanzahl abstrakt
planungsrechtlich (mögliche Störung des Wohnumfeldes) zu prüfen. Dabei sei vom Bauantragssteller nicht
die bei der Beurteilung des bereits bestehenden Hostels getroffen Beurteilung
für den entsprechenden Block (Mischgebiet) heranzuziehen. Auch die Abprüfung im Zusammenhang mit
den Sanierungszielen hat die Unverträglichkeit der Bettenerweiterung ergeben. Frau Morr als Vertreterin des
Sanierungsbeauftragten (BSM) bekräftigt die Unverträglichkeit. Die anschließende Debatte verdeutlicht,
dass die deutliche Mehrheit der Ausschussmitglie die Einschätzung des
Bezirksamts befürwortet, jedoch ein Votum erst in der nächsten Ausschusssitzung
treffen will. |
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