Auszug - Bericht aus dem Migrationsbeirat
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Frau Reinke
berichtet aus dem letzten Migrationsbeirat, dass es mit dem §35 des
Aufenthaltsgesetztes eine Problematik gibt, welche sich insofern darstellt,
dass eine Aufenthaltsverlängerung nur genehmigt wird, wenn gute, schulische
Leistungen erbracht wurden. Diese Argumentation wird damit begründet, dass man
bei schlechten Leistungen, dem Land finanziell zur Last fällt, weil man damit
gleichgesetzt einen Abschluss, eine Lehre, das Klarkommen auf dem Arbeitsmarkt
in Frage stellt. Dies
sehen die Ausschussmitglieder anders und wollen hierzu noch mal Stellung
nehmen. Frau Reinke will den im Beirat gefassten Beschluss den Mitgliedern per Mail zukommen lassen. Weiter verständigt man
sich darüber, dass die Mitglieder dieses Thema im Ausschuss moderiert und
vorgestellt haben möchten. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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