Auszug - Nichtverlängerung von Aufenthaltserlaubnissen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration
TOP: Ö 10
Gremium: Integration und Migration Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 19.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
DS/0686/III Nichtverlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:ResolutionBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsfolge

Die Fraktion Die Grünen/Bündnis90 stellt die Resolution DS/0686/III in einer geringfügig überarbeiteten Fassung vor. Der Wortlaut, der den Fraktionen bereits zugestellt wurde, ist nunmehr:

 

„Nach Berichten verschiedener MigrantInnenorganisationen und Beratungsstellen hat die Berliner Ausländerbehörde in den letzten Monaten wiederholt befristete Aufenthaltsgenehmigungen bei EmpfängerInnen von Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr verlängert. Dabei beruft sie sich auf das neue Aufenthaltsgesetz.

Das Land Berlin hat sich in den letzten Jahren öffentlich deutlich als integrations- und einbürgerungsfreundliches Bundesland positioniert. Wir bitten den Senat daher dringend, seine Weisungen und Erlasse bezüglich der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen. Dabei soll

 

·         dem besonderen Ausweisungsschutz für Menschen, die bereits sehr lange hier leben,

·         dem Vertrauensschutz infolge bereits wiederholter Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen und

·         dem Schutz der Familie

 

ein Stellenwert eingeräumt werden, der eine eindeutig integrationsfreundliche Anwendungspraxis des Aufenthaltsgesetzes zur Folge hat.

Es darf nicht sein, dass z.B. einer Frau, die eine gescheiterte Ehe hinter sich hat und trotz Bemühungen noch keine für ihren Lebensunterhalt ausreichende Erwerbsarbeit finden konnte, die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird und sie so, auch ohne explizite Aufforderung zur Ausreise, verpflichtet ist, das Land zu verlassen.“

 


 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Drucksache mit 1 Gegenstimme zu.

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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