Auszug - Stand des Bauvorhabens Café und Restaurant am Spreewaldplatz
Die
Familie Karabulut stellt den Ausschussmitgliedern mit Unterstützung der CDU
erneut die Problematik Ihres Cafés und Restaurants dar. Sie
setzen sich dafür ein, dass sie Ihre Dachterrasse als Schankgarten nutzen
können, Ihr Pachtvertrag in einen Erbpachtvertrag umgewandelt wird, sowie dass
die hinterlegten 20.000,-€ für die Kaution nun nach Erfüllung der daran
gebundenen Auflagen zurückerhalten. Herr Dr.
Schulz erklärt, dass die Baugenehmigung damals sehr zügig erteilt wurde,
nachdem die Familie Karabulut den Ausschuss um Unterstützung ersuchte. Auf
diese Baugenehmigung erfolgte kein Widerspruch, auch nicht gegen die Auflagen,
welche folgende waren: 1.
Das
Dach als Schankvorgarten zu nutzen ist nicht zulässig, da dies nach geltendem
Lärmschutz - Immissionsschutzgesetz zu laut wäre. 2.
Bau
weiterer Aufbauten waren ebenfalls untersagt. An beide
Auflagen habe sich die Familie nicht gehalten und das Bezirksamt hat mit diesen
Auflagen nach geltendem Recht beschieden. Die
Familie Karabulut klagt gegen das Bezirksamt. Die Fraktion der CDU legt folgenden Antrag zur
Beschlussfassung vor: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Genehmigungsfähigkeit im
Zusammenhang mit dem Gastronomiebetrieb Spreewaldplatz 6a hinsichtlich
folgender Punkte erneut zu prüfen und ggf. die in dem Widerspruch vom 08.januar
2008 angefochtenen Auflagen aufzuheben - möglicherweise im Wege der Rücknahme
(§ 48 VwVfG) oder des Widerrufs (§ 49 VwVfG): -
Nutzung
des Schankvorgartens, Zelte und mobile Anlagen -
Nutzung
der Dachterrasse für Gastronomiezwecke Hinderungsgründe bei der Genehmigungserteilung sind der BVV
bis zum 30. Juni 2008 mitzuteilen. Dieser Antrag wurde von der Fraktion der SPD um folgenden
Punkt erweitert: -
Rückzahlung
der Kaution in Höhe von 20.000 Euro Die
Ausschussmitglieder geraten in eine ausführliche Diskussion und beschließen,
diese auf den 20.05.2008 zu vertagen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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