Auszug - Frühwarnsystem im Job-Center Hier: Indikatoren für speziellen Betreuungsbedarf von Hartz- IV- Empfangenden gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss Beschäftigung und Job Center Gäste: BzStR Herr Mildner-Spindler  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 2
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0337/III Frühwarnsystem im Job-Center
Hier: Indikatoren für speziellen Betreuungsbedarf von Hartz- IV- Empfangenden
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

TOP 2 und 3 werden gemeinsam beraten

TOP 2 und 3 werden gemeinsam beraten.

 

Gäste zum Thema: Herr Filisiak (GF JobCenter), Frau Rauchhut, Frau Klieschborn (Fallmanagerinnen JC), Herr Pitzing (Leiter SPD), Herr David (Leiter soziale Dienste)

 

Seitens des JobCenter wird dargelegt, dass man mit der entsprechenden Qualifizierung ausgerüstet sehr gut in der Lage ist, Menschen mit dem Krankheitsbild „psychisch Kranke“ adäquat zu betreuen. Die Mitarbeiter/innen sind geschult, bei Auftreten bestimmter Indikatoren gezielt, individuell und personenbezogen zu reagieren. Ihnen steht ein umfangreicher Handlungsspielraum und ein spezieller Maßnahmenkatalog zur Verfügung.

 

Über die bestehende Kooperationsvereinbarung sammelt, kanalisiert und organisiert das JobCenter die Informationen zu und Bedürfnisse der Kunden in und aus einem umfangreichen Netzwerk.

 

In der Diskussion wird deutlich, dass in dem bestehenden Verfahren, dass überproportional stark auf die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet ist, grundsätzlich alle Kundinnen und Kunden Berücksichtigung finden. Das System stößt jedoch dann an seine Grenzen, wenn entweder der/die Betroffene/n sich gänzlich entziehen oder die im Netzwerk arbeitenden Bereiche von außergewöhnlichen Umständen keine Kenntnis erlangen. Obwohl in der Diskussion deutlich hervorgehoben wird, dass man im Einzelfall durchaus Klienten/innen zuhause aufsucht oder diese persönlich begleitet, muss deutlich sein, dass „aufsuchende Sozialarbeit“ nicht leistbar ist und den Mitarbeitern/innen Grenzen gesetzt sind.

 

Erschwert wird die Arbeit neben den hohen Hürden des Datenschutzes und der Schweigepflicht auch in der Abgrenzung der Zuständigkeiten, insbesondere außerhalb des Netzwerkes (z.Bsp. Krankenkasse)

 

Auf die Nachfrage, wie sich der Anteil psychisch erkrankter Kunden/innen insgesamt in Rehabilitanden und nicht Rehabilitationsfähigen und dann in erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Maßnahmen aufteilt, wird entsprechendes Datenmaterial durch das JobCenter nachgeliefert.

 

 

Abstimmung zur DS/0337/III:

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschließt mit 3 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme, Rest ENTHALTUNG, dem Ausschuss für Beschäftigung und Job Center der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.

 

Der Ausschuss für Beschäftigung und Job Center beschließt mit 2 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, Rest ENTHALTUNG der BVV den Antrag nicht anzunehmen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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