Auszug - Frühwarnsystem im Job-Center Hier: Indikatoren für speziellen Betreuungsbedarf von Hartz- IV- Empfangenden gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss Beschäftigung und Job Center Gäste: BzStR Herr Mildner-Spindler
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TOP 2 und
3 werden gemeinsam beraten. Gäste zum
Thema: Herr Filisiak (GF JobCenter), Frau Rauchhut, Frau Klieschborn
(Fallmanagerinnen JC), Herr Pitzing (Leiter SPD), Herr David (Leiter soziale
Dienste) Seitens
des JobCenter wird dargelegt, dass man mit der entsprechenden Qualifizierung
ausgerüstet sehr gut in der Lage ist, Menschen mit dem Krankheitsbild
„psychisch Kranke“ adäquat zu betreuen. Die Mitarbeiter/innen sind geschult,
bei Auftreten bestimmter Indikatoren gezielt, individuell und personenbezogen
zu reagieren. Ihnen steht ein umfangreicher Handlungsspielraum und ein
spezieller Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Über die
bestehende Kooperationsvereinbarung sammelt, kanalisiert und organisiert das
JobCenter die Informationen zu und Bedürfnisse der Kunden in und aus einem
umfangreichen Netzwerk. In der
Diskussion wird deutlich, dass in dem bestehenden Verfahren, dass
überproportional stark auf die Belange von Menschen mit psychischen
Erkrankungen ausgerichtet ist, grundsätzlich alle Kundinnen und Kunden
Berücksichtigung finden. Das System stößt jedoch dann an seine Grenzen, wenn
entweder der/die Betroffene/n sich gänzlich entziehen oder die im Netzwerk
arbeitenden Bereiche von außergewöhnlichen Umständen keine Kenntnis erlangen.
Obwohl in der Diskussion deutlich hervorgehoben wird, dass man im Einzelfall
durchaus Klienten/innen zuhause aufsucht oder diese persönlich begleitet, muss
deutlich sein, dass „aufsuchende Sozialarbeit“ nicht leistbar ist und den
Mitarbeitern/innen Grenzen gesetzt sind. Erschwert
wird die Arbeit neben den hohen Hürden des Datenschutzes und der
Schweigepflicht auch in der Abgrenzung der Zuständigkeiten, insbesondere
außerhalb des Netzwerkes (z.Bsp. Krankenkasse) Auf die
Nachfrage, wie sich der Anteil psychisch erkrankter Kunden/innen insgesamt in
Rehabilitanden und nicht Rehabilitationsfähigen und dann in erfolgreiche bzw.
nicht erfolgreiche Maßnahmen aufteilt, wird entsprechendes Datenmaterial durch
das JobCenter nachgeliefert. Abstimmung
zur DS/0337/III: Der
Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschließt mit 3 JA-Stimmen, 1
NEIN-Stimme, Rest ENTHALTUNG, dem Ausschuss für Beschäftigung und Job Center
der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen. Der
Ausschuss für Beschäftigung und Job Center beschließt mit 2 JA-Stimmen,
2 NEIN-Stimmen, Rest ENTHALTUNG der BVV den Antrag nicht anzunehmen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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