Auszug - Zukunft der Behindertenpolitik im Bezirk  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 2
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0033/III Zukunft der Behindertenpolitik im Bezirk
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach intensiver Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder mit einstimmigem Ergebnis auf folgende Beschlussempfehlung

Nach intensiver Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder mit einstimmigem Ergebnis auf folgende Beschlussempfehlung. (Die Änderungen gegenüber dem Antrag sind kursiv geschrieben.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Fortsetzung der seit vielen Jahren im Bezirk beförderten Behindertenpolitik und als Konsequenz des „Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003“ (Teilhabe verwirklichen -Gleichstellung durchsetzen-Selbstbestimmung ermöglichen) wird das BA  ersucht:

 

Die jährliche Durchführung einer Sonder-BVV mit behindertenpolitischem Thema auch weiterhin konstruktiv zu unterstützen und dabei die im Bezirk auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Betroffenenvertretungen als „Experten in eigener Sache“ einzubeziehen.

 

Zweitens ist der am 3.12.03 der BVV öffentlich gemachte Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk fortzuschreiben, zu präzisieren sowie durch einen Maßnahmeplan zu ergänzen und der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dies betrifft:

 

1.      Das Bezirksamt wird beauftragt bis Ende 2007 der BVV einen behindertenpolitischen Bericht vorzulegen.

 

  1. Präzisierung der aufgezeigten Defizite nach Sozialräumen im Hinblick auf  ihre mögliche  Beseitigung. Dazu gehören u.a.:
    • Begleitdienste (S. 4)
    • Rb-Wohnungen (S. 7)
    • Betreute Wohnformen (S. 8 und 9)
    • Geschützte Arbeitsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen (S.9)
    • Integrationsplätze in Kitas freier Trägerschaft (S.11)
    • VHS (S. 13)
    • Erhebung zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (S. 15)
    • Kürzungen der Behindertenhilfe/ Unmöglichkeit der Erbringung des behindertenbedingten Mehraufwandes durch die Eltern (S. 18)
    • Schwerbehindertenberatung (S. 22)
    • Migranten mit Behinderung (hier reicht die Statistik nicht aus)

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die in dem Bericht von 2003 aufgezeigten Defizite abzubauen?

 

  1. Auf der Grundlage des Berichtes ist nach dem Vorbild des Maßnahmeplanes „Barrierefreies Friedrichshain“ ein behindertenpolitischer Plan zu entwickeln, der die erforderlichen Konsequenzen aufzeigt, die Verantwortlichkeiten in den BA-Bereichen festlegt, den möglichen Realisierungszeitraum und den notwendigen Finanzbedarf  benennt und unter Berücksichtigung der Haushaltslage klare Prioritäten setzt.

 

  1. Der Begriff der Barrierefreiheit ist dabei im umfassenden Sinne zu definieren (Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, barrierefreie Umwelt, Kommunikation, Bildung, Beschäftigung)

 

  1. Grundlage der Planung soll - bei den auf den Bezirk anwendbaren Vorgaben - die „Agenda 22“  aus dem Jahre 2001 sein: „Umsetzung der UN-Standardregeln (Standard Rules on the equalisation of opportunities for persons with disabilities, 1993)  auf lokaler und regionaler Ebene. Behindertenpolitische Planungsrichtlinien für kommunale und regionale Behörden.“ (Deutsche Fassung liegt seit Februar 2004 vor.)

 

  1. Der Plan ist jährlich unter Einbeziehung des Behindertenbeirates zu evaluieren.

 

  1. Abschließendes  Ziel der behindertenpolitischen Planung durch das BA muss es sein, dass behindertenpolitische Aspekte immer vor Beginn aller Planungen und Maßnahmen der BA-Bereiche  in die Überlegungen einbezogen werden („disability mainstreaming“).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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