Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI)
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 11.06.2020      
Ö 3     Verkehr      
Ö 3.1  
Straßenbahnen bei ZLB-Planung frühzeitig berücksichtigen  
Enthält Anlagen
DS/1660/V  
Ö 4     Grünflächen      
Ö 4.1  
Nicht mehr benötigte Friedhofsflächen für das Stadtgrün sichern  
Enthält Anlagen
DS/1667/V  
Ö 5     Umwelt      
Ö 5.1  
Klimanotstand in Friedrichshain Kreuzberg: Nach Erklärung der Berliner Klimanotlage jetzt den Umbau im Bezirk sozial gerecht voranbringen!  
Enthält Anlagen
DS/1642/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg ruft den Klimanotstand aus. Der notwendige ökologische Umbau muss sozial gerecht gestaltet werden und es müssen sofort ambitioniertere Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe ergriffen werden, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.

 

Klimapolitik darf aber nicht dazu führen, dass Teile der Belkerung von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzt werden. Nicht zuletzt muss sich auch Friedrichshain-Kreuzberg auf die Auswirkungen des bereits eintretenden Klimawandels vorbereiten.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. in allen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die biologische Vielfalt sowie die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen und in allen Vorlagen zur Kenntnisnahme darzustellen.

 

  1. die Klimaschutzziele und Klimafragen in allen Aufgabengebieten und Vorhaben übergreifend zu berücksichtigen und mit hoher Priorität Strategien für eine drastische Verringerung der Emissionen zu erarbeiten
     

a)      Neue eigene bauliche Vorhaben sind möglichst klimaneutral umzusetzen und eine nachhaltige Bauplanung anzustreben, die Bodenversiegelung vermeidet und den Grünflächenausbau vorantreibt. Energetische Sanierungen sowie Ausstattung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen (Solarthermie und Photovoltaik) sollen zum Standard aller bezirklichen Immobilien werden.

 

b)      Die Verwaltung muss weiter nach ökologischen Aspekten umgebaut werden, auch bei der Stromversorgung und der Materialbeschaffung.

 

c)      Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Umstellung der Wirtschaft in Kooperation mit Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen auf fossilfreie/CO2-freie Prozesse zu fördern.

 

3. weitere Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu prüfen, wie sie unter

anderem vom deutschen Städtetag 2019 beschlossen wurden:
 

a)      Der stadtklimatischen Analyse folgend, sollten Handlungskonzepte für die Flächen mit besonderen stadtklimatischen Missständen im Bezirk untersucht und allgemeine Strategien zur Vermeidung städtischer Überwärmungstendenzen entwickelt werden.
 

b)      Die Entsiegelung von Oberflächen inklusive von Straßen und die Verwendung hellerer Beläge zur Erhöhung der Rückstrahlung und Verminderung der Aufheizung sind zu prüfen.
 

c)      In Hitzeperioden sollte für besondere gefährdete Personengruppen (zum Beispiel ältere Menschen und Obdachlose) die Einrichtung klimatisierter Kühlräume geprüft werden.
 

d)      Der Ausbau von öffentlich zugänglichen und nutzbaren „Wasserplätzen“ im öffentlichen Raum, vor allem Wasserspielplätzen, ist zu prüfen.

 

e)      Alle kommunale Schwengelpumpen müssen in funktionsfähigen Zustand versetzt werden, um für eine Notversorgung zur Verfügung zu stehen und ergänzend bei anhaltenden Dürren die Bewässerung von Straßenbäumen durch die Menschen im Bezirk zu ermöglichen.

 

4. rger*innen über den Klimanotstand und die Maßnahmen im Bezirk zu informieren und in den Prozess des Umbaus intensiv mit einbeziehen, indem Bürger*innenversammlungen und geeignete Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, um Maßnahmen zu entwickeln und die bezirklichen Pläne zu debattieren.

 

5. bei allen Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, dass sich künftig auch Menschen mit geringen und mittleren Einkommen klimafreundlich fortbewegen und einen klimafreundlichen Lebensstil führen können müssen.

 

6. die BVV in alle grundlegenden Entscheidungen einzubeziehen und einmal im Jahr über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Hitzewellen im Sommer, Starkregenereignisse, Stürme und anhaltende Dürren: Die Klimadebatte steht im Fokus der öffentlichen Debatte und es sind mehr konsequente Maßnahmen für einen wirklichen Klimaschutz und die Vorbereitung auf den bereits stattfindenden Klimawandel nötig.

 

Die Klimakrise ist ein globales Problem und kann nur gemeinsam gelöst werden. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollte seine Möglichkeiten zum Handeln nutzen.

 

 

BVV 27.05.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

UVKI 10.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg ruft den Klimanotstand aus. Der notwendige ökologische Umbau muss sozial gerecht gestaltet werden und es müssen sofort ambitioniertere Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe ergriffen werden, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.

 

Klimapolitik darf aber nicht dazu führen, dass Teile der Bevölkerung von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzt werden. Nicht zuletzt muss sich auch Friedrichshain-Kreuzberg auf die Auswirkungen des bereits eintretenden Klimawandels vorbereiten.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. in allen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die biologische Vielfalt sowie die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen und in allen Vorlagen zur Kenntnisnahme darzustellen.

 

  1. die Klimaschutzziele und Klimafragen in allen Aufgabengebieten und Vorhaben übergreifend zu berücksichtigen und mit hoher Priorität Strategien für eine drastische Verringerung der Emissionen zu erarbeiten
     

d)      Neue eigene bauliche Vorhaben sind möglichst klimaneutral umzusetzen und eine nachhaltige Bauplanung anzustreben, die Bodenversiegelung vermeidet und den Grünflächenausbau vorantreibt. Energetische Sanierungen sowie Ausstattung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen (Solarthermie und Photovoltaik) sollen zum Standard aller bezirklichen Immobilien werden.

 

e)      Die Verwaltung muss weiter nach ökologischen Aspekten umgebaut werden, auch bei der Stromversorgung und der Materialbeschaffung.

 

f)        Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Umstellung der Wirtschaft in Kooperation mit Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen auf fossilfreie/CO2-freie Prozesse zu fördern.

 

3. weitere Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu prüfen, wie sie unter

anderem vom deutschen Städtetag 2019 beschlossen wurden:
 

f)        Der stadtklimatischen Analyse folgend, sollten Handlungskonzepte für die Flächen mit besonderen stadtklimatischen Missständen im Bezirk untersucht und allgemeine Strategien zur Vermeidung städtischer Überwärmungstendenzen entwickelt werden.
 

g)      Die Entsiegelung von Oberflächen inklusive von Straßen und die Verwendung hellerer Beläge zur Erhöhung der Rückstrahlung und Verminderung der Aufheizung sind zu prüfen.
 

h)      In Hitzeperioden sollte für besondere gefährdete Personengruppen (zum Beispiel ältere Menschen und Obdachlose) die Einrichtung klimatisierter Kühlräume geprüft werden.
 

i)        Der Ausbau von öffentlich zugänglichen und nutzbaren „Wasserplätzen“ im öffentlichen Raum, vor allem Wasserspielplätzen, ist zu prüfen.

 

j)        Alle kommunale Schwengelpumpen müssen in funktionsfähigen Zustand versetzt werden, um für eine Notversorgung zur Verfügung zu stehen und ergänzend bei anhaltenden Dürren die Bewässerung von Straßenbäumen durch die Menschen im Bezirk zu ermöglichen.

 

4. rger*innen über den Klimanotstand und die Maßnahmen im Bezirk zu informieren und in den Prozess des Umbaus intensiv mit einbeziehen, indem Bürger*innenversammlungen und geeignete Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, um Maßnahmen zu entwickeln und die bezirklichen Pläne zu debattieren.

 

5. bei allen Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, dass sich künftig auch Menschen mit geringen und mittleren Einkommen klimafreundlich fortbewegen und einen klimafreundlichen Lebensstil führen können müssen.

 

6. die BVV in alle grundlegenden Entscheidungen einzubeziehen und einmal im Jahr über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten.

 

 

BVV 28.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg ruft den Klimanotstand aus. Der notwendige ökologische Umbau muss sozial gerecht gestaltet werden und es müssen sofort ambitioniertere Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe ergriffen werden, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.

 

Klimapolitik darf aber nicht dazu führen, dass Teile der Bevölkerung von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzt werden. Nicht zuletzt muss sich auch Friedrichshain-Kreuzberg auf die Auswirkungen des bereits eintretenden Klimawandels vorbereiten.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

  1. in allen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die biologische Vielfalt sowie die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen und in allen Vorlagen zur Kenntnisnahme darzustellen.

 

  1. die Klimaschutzziele und Klimafragen in allen Aufgabengebieten und Vorhaben übergreifend zu berücksichtigen und mit hoher Priorität Strategien für eine drastische Verringerung der Emissionen zu erarbeiten
     

g)      Neue eigene bauliche Vorhaben sind möglichst klimaneutral umzusetzen und eine nachhaltige Bauplanung anzustreben, die Bodenversiegelung vermeidet und den Grünflächenausbau vorantreibt. Energetische Sanierungen sowie Ausstattung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen (Solarthermie und Photovoltaik) sollen zum Standard aller bezirklichen Immobilien werden.

 

h)      Die Verwaltung muss weiter nach ökologischen Aspekten umgebaut werden, auch bei der Stromversorgung und der Materialbeschaffung.

 

i)        Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Umstellung der Wirtschaft in Kooperation mit Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen auf fossilfreie/CO2-freie Prozesse zu fördern.

 

3. weitere Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu prüfen, wie sie unter

anderem vom deutschen Städtetag 2019 beschlossen wurden:
 

k)      Der stadtklimatischen Analyse folgend, sollten Handlungskonzepte für die Flächen mit besonderen stadtklimatischen Missständen im Bezirk untersucht und allgemeine Strategien zur Vermeidung städtischer Überwärmungstendenzen entwickelt werden.
 

l)        Die Entsiegelung von Oberflächen inklusive von Straßen und die Verwendung hellerer Beläge zur Erhöhung der Rückstrahlung und Verminderung der Aufheizung sind zu prüfen.
 

m)    In Hitzeperioden sollte für besondere gefährdete Personengruppen (zum Beispiel ältere Menschen und Obdachlose) die Einrichtung klimatisierter Kühlräume geprüft werden.
 

n)      Der Ausbau von öffentlich zugänglichen und nutzbaren „Wasserplätzen“ im öffentlichen Raum, vor allem Wasserspielplätzen, ist zu prüfen.

 

o)      Alle kommunale Schwengelpumpen müssen in funktionsfähigen Zustand versetzt werden, um für eine Notversorgung zur Verfügung zu stehen und ergänzend bei anhaltenden Dürren die Bewässerung von Straßenbäumen durch die Menschen im Bezirk zu ermöglichen.

 

4. rger*innen über den Klimanotstand und die Maßnahmen im Bezirk zu informieren und in den Prozess des Umbaus intensiv mit einbeziehen, indem Bürger*innenversammlungen und geeignete Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, um Maßnahmen zu entwickeln und die bezirklichen Pläne zu debattieren.

 

5. bei allen Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, dass sich künftig auch Menschen mit geringen und mittleren Einkommen klimafreundlich fortbewegen und einen klimafreundlichen Lebensstil führen können müssen.

 

6. die BVV in alle grundlegenden Entscheidungen einzubeziehen und einmal im Jahr über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.04.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 10.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 16.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    27.05.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.26 - überwiesen
   
   
    20.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 5.1 - vertagt
   
   
    08.09.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    10.09.2020 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 3.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    01.10.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.1 - vertagt
   
   
    28.10.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.20 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    28.04.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.6 - überwiesen
   
   
    20.05.2021 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 5.1 - vertagt
   
   
    10.06.2021 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 7.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    16.06.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 5.2  
Regenrückhaltebecken zum alleinigen Sportstandort entwickeln – Kleingartenkolonie sichern!  
Enthält Anlagen
DS/1661/V  
Ö 5.3  
Bezirkliche Landschafts- und Freiraumentwicklungskonzepte  
Enthält Anlagen
DS/1670/V  
Ö 5.4  
Schaffung der Rechtsgrundlagen für mehr Grün bei Bauvorhaben  
Enthält Anlagen
DS/1673/V  
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Format der nächsten Ausschusssitzung      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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